presented by zeugnis.ch

Codierung im Arbeitszeugnis – erlaubt oder verboten?

Das Wichtigste vorweg: Die Codierung von Arbeitszeugnissen ist gesetzeswidrig. Nach dem Gebot der Klarheit und Unzweideutigkeit sind Geheimcodes im Arbeitszeugnis nicht zulässig.

Dennoch werden auch heute noch immer altmodische, zweideutige Floskeln verwendet. Dies geschieht oft unbewusst und mangels Erfahrung der Zeugnisersteller.
Fehlen die Kenntnisse zum Thema Arbeitszeugnisse, kann – ohne Absicht – mit wohlwollend gemeinten Formulierungen ein falsches Bild vermittelt werden, wie zum Beispiel:
„Sie bemühte sich stets, die ihr übertragenen Aufgaben bestens zu erledigen.“ Das klingt auf den ersten Blick gar nicht so schlecht, wird aber im Hinblick auf die Codierung als negative Leistungsbeurteilung interpretiert.


Auch das unbeabsichtigte Weglassen von zwingenden Bestandteilen eines Arbeitszeugnisses kann zu einem Stolperstein werden. Weist ein Arbeitszeugnis keine Bemerkungen zum Verhalten auf, so war das Verhalten des Mitarbeitenden möglicherweise unbefriedigend. Das kann auch auf das Weglassen von wesentlichen Aufgaben des Mitarbeitenden oder relevanter Qualifikation und Fachkompetenz eines Mitarbeitenden zutreffen.


Bei unklaren Formulierungen oder Missverständnissen bei der Interpretation muss der Arbeitgeber offen für Änderungswünsche des Mitarbeitenden sein und diese innerhalb der eigenen Möglichkeiten und den Tatsachen entsprechend, umsetzen. Im schlimmsten Fall kann der Arbeitnehmende den Rechtsweg einschlagen. Eine Abstufung bei der Beurteilung muss stattfinden, damit ein Zeugnis aussagekräftig ist. Es ist sehr herausfordernd, Zeugnisformulierungen so zu wählen, dass wenig oder kein Interpretationsspielraum mehr besteht.
Stehen Sie gerade vor der Herausforderung, ein Arbeitszeugnis zu erstellen und fehlt es Ihnen an Hintergrundwissen? Wenden Sie sich an die Fachleute von zeugnis.ch!

Ihr Kontakt: Avenir Group, Daniel Uffer, Head of Service Management, Parkring 57, CH-8002 Zürich, +41 58 274 74 00
www.zeugnis.ch

Kommentieren 0 Kommentare HR Cosmos
Text:
Weitere Artikel von