08.01.2018

Berufsalltag: Kanton Zürich führt Verhaltenskodex für Mitarbeitende ein

Der Kanton Zürich appelliert an seine Mitarbeitende, sich ethisch zu verhalten. Sich aus einer beruflichen Stellung einen Vorteil zu ziehen oder Geschenke anzunehmen, liege nicht drin. Ein Verhaltenskodex definiert, was der Kanton unter tadellosem Verhalten und integrer Arbeit versteht.

Zürich (sda). Seit dem 1. Januar gelten bei der kantonalen Verwaltung einheitliche Regeln zum Vorbeugen gegen unethisches Verhalten, wie der Regierungsrat am Montag mitteilte. Mit dem Kodex will er eine Kultur des Hinschauens und Nachfragens fördern. Bei der Arbeit im Dienst der Öffentlichkeit sei uneingeschränktes Vertrauen essentiell.

«Unsere Verwaltung macht einen guten Job», sagte Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP) gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Es sei aber angebracht, dass der grösste Kanton der Schweiz wie etwa der Bund oder die Nationalbank über einen einheitlichen Verhaltenskodex verfüge. Einen besonderen Auslöser dafür habe es nicht gegeben.

Es sei aber auch im Kanton Zürich in der Vergangenheit immer wieder zu einschlägigen Vorfällen gekommen, schreibt der Regierungsrat. So geriet der Chef des Amtes für Wirtschaft und Arbeit (AWA) etwa letztes Jahr in die Schlagzeilen wegen eines Verwaltungsratsmandats bei einer Firma, die mit dem Kanton Geschäfte machte.

Heikle Nebenämter oder Geschenke

Solche Nebenbeschäftigungen, aber auch Geschenke oder Einladungen sind heikel. Oft seien am Anfang des fehlbaren Verhaltens von Mitarbeitenden kleine Gefälligkeiten gestanden. Andere hätten sich womöglich darüber gewundert, aber kaum jemand habe sich getraut, etwas zu sagen. Solche Situationen sollen mit dem Kodex verhindert werden.

Die Mitarbeitenden werden aufgerufen, hinzuschauen, Fragen zu stellen und Bedenken zu melden – entweder dem Vorgesetzten oder dem kantonalen Ombudsmann. Das Regelwerk macht klar, dass es unethisch ist und einen Vertrauensbruch darstellt, wenn aus einer beruflichen Stellung Vorteile gezogen oder Geschenke angenommen werden.

Geschenke sind bei der kantonalen Verwaltung nur im Rahmen von sozial üblichen Höflichkeitsgesten erlaubt. Für alles, was darüber hinausgeht, verpflichtet der Kodex die Mitarbeitenden zu einer Annahmeverweigerung oder zu einer Meldung an die Vorgesetzten. Bei jedem Versuch der Einflussnahme durch Geld gilt Nulltoleranz.

Der Kodex wurde von einer verwaltungsübergreifenden Arbeitsgruppe unter der Leitung des Compliance-Beauftragten entwickelt. Die Direktion der Justiz und des Innern und auch andere Abteilungen verfügten bereits über einen eigenen Verhaltenskodex. «Wir wollten nun aber ein Regelwerk für die ganze Verwaltung», sagte Stocker.