10.04.2017

Erfolgreiche Arbeitsvermittlung durch IV-Stellen im ersten Arbeitsmarkt

Die IV-Stellen-Konferenz (IVSK) kann auch für 2016 erfreuliche Zahlen vermelden, was die Vermittlung von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen im ersten Arbeitsmarkt betrifft. Dem erfolgreichen Trend der letzten Jahre folgend, konnten gesamtschweizerisch 19’562 Personen in Unternehmen des ersten Arbeitsmarkts platziert werden.

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Luzern (IVSK). 19’562 Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen konnten im Jahr 2016 mit der Unterstützung der IV-Stellen und der involvierten Arbeitgeber eine Stelle im ersten Arbeitsmarkt finden oder ihre jetzige Stelle behalten. Die Zahl wird jährlich bei den 26 kantonalen IV-Stellen erhoben. Sie umfasst die beim bisherigen Arbeitgeber erhaltenen Arbeitsplätze (10'610), Umplatzierungen im gleichen Unternehmen (1‘779), Arbeitsplätze bei neuen Arbeitgebern (6‘438) sowie Arbeitsvermittlung als Folge einer Rentenrevision (735). 

«Es ist erfreulich zu sehen, wie sich die Eingliederungsstatistik im ersten Arbeitsmarkt auf einem hohen Niveau eingependelt hat und sich die Arbeit der IV-Stellen mit Fokus auf der Frühintervention und beruflichen Eingliederung auszahlt», stellt Monika Dudle-Ammann, Präsidentin der IVSK, fest. «Dabei ist die Rolle der Arbeitgeber eine ganz zentrale. Der Erfolg unserer Eingliederungsarbeit funktioniert nur mit der Unterstützung der Unternehmen auf der Arbeitgeberseite und mit ihrer Bereitschaft, betroffene Personen in ihren Betrieben einzustellen, so Dudle-Ammann. Den Arbeitgeber-Partnern garantierten die IV-Stellen die notwendige Unterstützung für eine erfolgreiche Eingliederung. Dabei leisten auch viele dieser Arbeitgeber eine wichtige Sensibilisierungsarbeit und nehmen eine Vorbildfunktion für Unternehmen ein. Denn die IV-Stellen würden sich trotz erfolgreichem Trend nicht zufrieden geben – vielmehr möchten sie erreichen, dass sich in Zukunft noch mehr Arbeitgeber als Partner für die berufliche Eingliederung engagieren. 

Zur Fortsetzung eines nachhaltigen Erfolgs in der Eingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen sieht auch der Bundesrat in seiner Botschaft zur Weiterentwicklung der IV vom 15. Februar 2017 zusätzliche Massnahmen vor: Er will dabei vor allem bei den Jugendlichen und den psychisch erkrankten Versicherten die Früherfassung sowie Integrationsmassnahmen ausbauen und so die Eingliederung weiter fördern.