31.08.2017

Kanton Bern will 6-Prozent-Schwelle für Stellenmeldepflicht

Der Kanton Bern ist mit den Vorschlägen des Bundes zur Steuerung der Zuwanderung nur teilweise zufrieden. Insbesondere verlangt er, dass die Stellenmeldepflicht erst bei sechs Prozent Arbeitslosigkeit greifen soll.

Bern (sda). Der Bundesrat möchte hingegen, dass die Meldepflicht bereits dann gilt, wenn die gesamtschweizerische Arbeitslosenquote in einem Beruf fünf Prozent erreicht.

In seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund hält der Kanton Bern fest, dass bei einer tieferen Schwelle unnötig viele Stellen und Unternehmen betroffen wären. Ausserdem werde die öffentliche Arbeitsvermittlung so überlastet.

Die Meldepflicht führe ohnehin zu einer Zunahme der Stellenmeldungen bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung. Das zusätzliche Volumen sei mit der heutigen Entschädigung der Kantone für den Vollzug des Arbeitslosenversicherungsgesetzes nicht finanzierbar, schreibt der bernische Regierungsrat in einer Mitteilung vom Donnerstag. Der Kanton Bern beantragt darum, die Entschädigung anzupassen.

Der Bundesrat präsentierte im vergangenen Juni seine Vorschläge. Mit dem «Arbeitslosenvorrang» wird die Masseneinwanderungsinitiative umgesetzt. Die Details der Vorlage schickte der Bund in die Vernehmlassung.