15.03.2017

Managerlöhne: Aktionäre dürfen in der EU künftig mitreden bei Managergehältern

Bei Gehaltsexzessen der Unternehmensspitze werden in Europa die Aktionäre in die Pflicht genommen. Sie bekommen mehr Rechte und sollen so zu Kontrolleuren werden.

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Strassburg (sda/dpa). Aktionäre dürfen in Europa bei der Festlegung von Managergehältern künftig mehr mitreden. Die EU-Abgeordneten billigten am Dienstag in Strassburg eine entsprechende Reform der Europäischen Aktionärsrechte-Richtlinie.

Danach sollen Anleger mindestens alle vier Jahre ihr Votum über die Bezüge der Unternehmensspitze abgeben, bei wesentlichen Änderungen des Vergütungssystems müssen sie auf jeden Fall gefragt werden. Gehaltsexzesse sollen so verhindert werden.

Konzerne in Deutschland lassen ihre Aktionäre bereits auf der Generalversammlung über die Bezahlung der Topmanager abstimmen. Nach Angaben des Beratungsunternehmens hkp-Group haben alle 30 Dax-Konzerne sowie die 50 MDax-Unternehmen bisher mindestens einmal ihre Anteilseigner befragt, einzelne Unternehmen sogar jährlich.

Bindend ist das Votum der Anteilseigner bisher nicht. Das könnte allerdings auch nach der Reform so bleiben. Die EU-Mitgliedstaaten dürfen danach nämlich selbst festlegen, ob die Entscheidung der Generalversammlung bindend ist oder nur beratende Wirkung hat.

Nach den neuen Regeln sollen Unternehmen ihren Aktionären ausserdem jedes Jahr Auskunft über die Bezüge einzelner Vorstandsmitglieder geben. Über die Berichte, die einfach und verständlich sein müssen, soll die Generalversammlung beratend abstimmen.

In Deutschland folgen bereits alle Dax-Konzerne einer Empfehlung des Corporate Governance Kodex und weisen die Bezüge jedes Vorstands individuell aus. Weniger gut sieht es in den Börsenligen darunter aus. Im MDax schwiegen sich nach der hkp-Auswertung zuletzt 8 der 50 mittelgrossen Unternehmen darüber aus, wie viel jeder einzelne Manager verdient. Im SDax waren es 19 Firmen und im TecDax ein Unternehmen.

Die EU-Reform soll im ersten Halbjahr 2017 in Kraft treten. Die Staaten haben dann 24 Monate Zeit, die Vorschriften umzusetzen. Es gilt als unwahrscheinlich, dass die Richtlinie in Deutschland in der laufenden Legislatur vollständig in nationales Recht gegossen wird.