18.04.2017

Neue Checkliste der International SOS Foundation

Die Schweizerische Unfallversicherung Suva unterstützt die von der International SOS Foundation herausgegebenen Checkliste zur Prävention von Gesundheit- und Sicherheitsrisiken bei Geschäftsreisen ihrer Mitarbeitenden im Ausland.

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Die Reisetätigkeit von Mitarbeitenden hat vergangenes Jahr wiederum massiv zugenommen (plus 44 Prozent) und für 2017 erwarten die Unternehmen in der Schweiz erneut eine Zunahme von Reisen ins Ausland oder der Entsendung von Expats in ausländische Märkte, wie eine aktuelle Studie von International SOS zeigt.

Unternehmen können von einem Mitarbeitenden, der während einer Geschäftsreise in seiner Sicherheit oder Gesundheit beeinträchtigt wird, zivilrechtlich belangt werden. Ein Arbeitgeber kann in solchen Fällen sogar strafrechtlich verfolgt werden, was vielen Unternehmen in der Schweiz kaum bewusst ist. Für den Arbeitgeber gelten die Bestimmungen des Artikels 328 OR¹.

Diese verpflichten ihn dazu, sämtliche notwendigen Sorgfaltsmassnahmen zu ergreifen, um die körperliche Unversehrtheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter weltweit zu gewährleisten. Diese Massnahmen gehen weit über den Abschluss einer Unfall- oder Reiseversicherung hinaus. In diesem Zusammenhang gelten gemäss Gesetz folgende vier Pflichten:

  • Informationspflicht
  • Präventionspflicht
  • Kontrollpflicht – Anwendung der geltenden Richtlinien sicherstellen
  • InterventionspfIicht

Fürsorgepflicht für Mitarbeitende im Ausland

Die Fürsorgepflicht eines Arbeitgebers (Duty of Care) hängt weder von der Rechtsform des Unternehmens noch von dessen Tätigkeit ab. Ob Handelsunternehmen, humanitäre Organisation oder Verleger, die Journalisten in gefährliche Gebiete entsenden: alle werden aus arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht grundsätzlich gleichbehandelt. Den jeweiligen Arbeitgebern obliegen dieselben Pflichten, und oftmals schenken die Arbeitgeber dem Gefahrenpotenzial bei kurzfristigen Auslandaufenthalten ihrer Mitarbeiter zu wenig Aufmerksamkeit. Wenn zum Beispiel ein Vertreter ins Ausland reist oder ein Techniker vor Ort eine Maschine in Gang setzen soll, sind die Risiken oft ebenso gross wie bei langfristigen Auslandsaufenthalten von Expatriates. Es kann auch sein, dass eine Person, die ihre Arbeit in der Schweiz problemlos erledigt, im Ausland aufgrund der geografischen und klimatischen Bedingungen Schwierigkeiten hat oder mehr Zeit für dieselbe Arbeit braucht. Die reibungslose Fortführung der Geschäftstätigkeit kann darunter leiden und hohe Kosten verursachen.

Prävention und Information schützt Geschäftstätigkeit und senkt Kosten

Zur besseren Vorbereitung der Unternehmen in der Schweiz hat die International SOS Foundation eine Checkliste entwickelt, die den Unternehmen aufzeigen soll, ob und wie gut sie ihre Mitarbeitenden auf Geschäftsreisen vorbereiten und inwieweit die den gesetzlichen Fürsorgepflichten bereits nachkommen. Diese Checkliste ist so konzipiert, dass sie für alle Reisedestinationen verwendet werden kann. Die Checkliste umfasst die Bereiche Sicherheitsleitbild und Sicherheitsziele, Sicherheitsorganisation, Ausbildung/Instruktion/Information, Sicherheitsregeln, Gefahrenermittlung und Risikobeurteilung, Massnahmenplanung und -realisierung, Notfallorganisation, Mitwirkung, Gesundheitsschutz sowie Kontrolle und Audit. Die Schweizerische Unfallversicherung Suva unterstützt diese Massnahmen und empfiehlt, der Prävention und Information bei Geschäftsreisen grössere Aufmerksamkeit zu schenken.

«Es gibt immer wieder Reisende, die nur unzureichend vorbereitet oder informiert wurden. Abgesehen von der rechtlichen Verantwortung senken eine eingehende Vorbereitung und Information mit aktuellen Unterlagen zum Reiseziel sowie eine regelmässige Lokalisierung der Geschäftsreisenden und Expatriates die Risiken und entsprechende Kosten deutlich und tragen zu einer unterbruchsfreien Geschäftstätigkeit bei», so Laurent Fourier, Vertreter der International SOS Foundation.

«Es geht darum, sich einen Überblick über mögliche Risiken zu verschaffen und dabei auch unwahrscheinliche Fälle zu berücksichtigen. Für jedes Unternehmen können unterschiedliche Massnahmen notwendig sein. Die Arbeitgeber müssen zudem dokumentieren können, dass sie klare Leitlinien vorgegeben haben, um ihre Mitarbeiter informieren, vorbereiten, begleiten und unterstützen zu können», erklärt Laurent Fourier.

Reisetätigkeit und Kosten für Reisesicherheit steigen weiter an

Dass Reisesicherheit ein Thema ist, dass weiterhin an Bedeutung zunehmen wird, zeigt eine aktuelle Studie von International SOS. Ende 2016 wurde eine breitangelegte Umfrage vom Ipsos MORI Institut mit mehr als 1‘000 Entscheidungsträgern durchgeführt². 44 Prozent der Teilnehmer aus 75 Ländern gaben an, dass trotz einer gestiegenen Wahrnehmung des Reiserisikos (72 Prozent der Befragten), ihre Reisetätigkeit im letzten Jahr gestiegen ist. Mehr als die Hälfte erwartet zudem eine weitere Zunahme der Reisetätigkeit für das Jahr 2017. Ferner haben 80 Prozent der Organisationen im vergangenen Jahr aufgrund von Gesundheits- und Sicherheitsbedenken Reiserouten ihrer Mitarbeitenden kurzfristig ändern müssen. Beinahe die Hälfte der Befragten (48 Prozent) geben an, dass ihre Unternehmen im vergangenen Jahr verstärkt in Reiserisikominderung investiert haben, und 47 Prozent gehen davon aus, dass die Investitionen weiter zunehmen.

Quellen

  • ¹ Artikel 328 des Obligationenrechts (OR; SR 220)
  • ² International Travel: Risks and Reality: The New Normal for Business ist eine von Ipsos MORI durchgeführte Studie unter 1.119 Entscheidungsträgern in 75 Ländern. Die Erhebung wurde im Zeitraum vom 6. bis 26. Oktober 2016 online auf Basis repräsentativer Panels durchgeführt.