20.10.2017

Verhandlungen für Medien-GAV gestartet

Deutschschweizer und Tessiner Medien sollen einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) erhalten. Die Delegationen haben sich bereits auf die Arbeitsweise geeinigt und sieben Verhandlungsrunden bis Juni 2018 vereinbart. Der neue GAV könnte frühestens ab Januar 2019 in Kraft treten.

Impressum und syndicom verhandeln auf Seite der Arbeitnehmenden, Schweizer Medien und Stampa Svizzera auf Arbeitgeberseite.

Dabei wurden einerseits die Arbeitsmethode definiert und sieben Sitzungsdaten vereinbart, andererseits wurden die Verhandlungsinhalte auf acht Themenblöcke aufgeteilt.

Versammlungen haben das letzte Wort

Vernehmlassungen in den zuständigen Versammlungen und Gremien im kommenden Frühling sollen sicherstellen, dass das Verhandlungsergebnis auf beiden Seiten breit abgestützt ist. «Insbesondere soll es allen unterschiedlichen Medienunternehmen und Mitarbeiterverhältnissen gerecht werden», so die Verhandlungspartner.

Sie betonen zudem, dass die Versammlungen jedes Verbandes auf jeden Fall das letzte Wort haben. Gibt es eine Einigung, dann kann der GAV, der die Mindestarbeitsbedingungen der Journalistinnen und Journalisten sowie des technischen Redaktionspersonals in der Deutschschweiz und im Tessin definieren soll, frühestens ab Januar 2019 in Kraft treten.

Die Zusammenarbeit soll auf Basis einer neuen Sozialpartnerschaft gefestigt werden. Erste inhaltliche Gespräche über publizistische Werte der Redaktion hätten diesen Wunsch aller Verhandlungsparteien zum Ausdruck gebracht, heisst es weiter.

Seit 2004 ohne GAV

Per Ende Juli 2004 kündigte der Verlegerverband – trotz gemeinsamer Bemühungen der Journalistenverbände – den GAV. Zwar kam 2008 in der Romandie ein neuer GAV zu Stande, nicht jedoch für die Deutschschweiz und das Tessin. Für sie herrscht seither – trotz einiger weniger Anläufe für neue Verhandlungen – ein vertragsloser Zustand.