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Lohnabzüge in der Schweiz: was Sie wissen müssen

Spätestens nach Erhalt des ersten Lohnes, wissen alle Arbeitnehmer, dass der Nettoverdienst nicht dem Bruttoverdienst entspricht.
 

Der Grund: Lohnabzüge!

 

 

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Wie viel wird in der Schweiz vom Lohn abgezogen?
Genaue Zahlen lassen sich nur schwer nennen, denn das Brutto-Netto-Verhältnis hängt von verschiedenen Faktoren ab; unter anderem vom Alter des Arbeitnehmers und der Pensionskasse des Arbeitgebers.

Ausserdem gibt es Abzüge wie zum Beispiel die Quellensteuer, die für Grenzgänger anfällt und von den jeweiligen regionalen Bedingungen abhängt.

Grundsätzlich kann man aber davon ausgehen, dass dem Bruttolohn im Durchschnitt zwischen 14 % bis 20 % abgezogen werden muss, um den Nettolohn zu eruieren.

Darüber hinaus werden Sozialabgaben fällig, besser bekannt als Lohnabzüge. Diese sind für jeden Arbeitnehmenden ab Beginn des 18. Lebensjahres verpflichtend.

Die gängigsten Formen sind:

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Diese Beiträge dienen der Altersvorsorge und belaufen sich auf 8,7 % des Bruttolohns.
  • Invalidenversicherung (IV). Die Beiträge liegen bei 1,4 % und werden dafür genutzt, die Altersvorsorge und Eingliederung von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen.
  • Erwerbsersatzordnung (EO). 0,5 % des Lohns werden einbehalten, um Lohnausfälle u.a. während des Militärdiensts oder bei Zivildiensteinsätzen zu kompensieren.
  • Arbeitslosenversicherung (ALV). 1,1 % des Lohns werden einbehalten, um Arbeitslosigkeit aufzufangen und Taggelder auszahlen zu können, wenn Arbeitnehmende vorübergehend in die Beschäftigungslosigkeit fallen.
  • Nichtbetriebsunfallversicherung (NBUV). Die NBUV wird vom Arbeitnehmenden alleine gezahlt und und dient seiner finanziellen Absicherung sollte er einen Unfall ausserhalb seines Arbeitsplatzes erleiden.

Darüber hinaus gibt es auch noch die Berufsunfallversicherung (BUV), die vom Arbeitgebenden alleine getragen wird und Unfälle am Arbeitsort finanziell absichert. Die Nichtbetriebsunfallversicherung wird komplett vom Arbeitnehmer getragen und demnach vom Bruttolohn abgezogen.

Die Krankentagegeldversicherung, die Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall gewährleistet, ist freiwillig. Sie wird aber von den meisten Arbeitgebern abgeschlossen, damit die finanziellen Risiken bei längeren Krankheitsabwesenheiten gedeckt sind.

Die Pensionskasse (BVG), welche als berufliche Vorsorge dient, wird auch 2. Säule gennant.  Zusammen mit der 1. Säule (AHV) ermöglicht sie die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards ab der Pensionierung. Zudem ist der Arbeitnehmer sowie seine Angehörigen gegen finanzielle Risiken von Invalidität oder Tod geschützt. In der Schweiz ist die berufliche Vorsorge für Angestellte obligatorisch. Der Lohnabzug ist vom Alter des Arbeitsnehmers und den vom Arbeitgeber ageschlossenen Konditionen abhängig.

In der Regel werden die Abgaben von Arbeitnehmenden automatisch vom Bruttolohn abgerechnet. Hierfür setzen die meisten Unternehmen eine Lohnsoftware ein, welche alles automatisch berechnet.
 

Tabelle zur Übersicht der verschiedenen Abzüge (Stand 2022):

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Wie läuft das jetzt in 21.AbaSalary?
Für die Einstellungen von AHV, IV, EO & ALV müssen Sie bei der Konfiguration der Software nichts eingeben, alles wird automatisch im Hintergrund für den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil berechnet. Das Lohnprogramm erkennt auch das Alter der Person, für die die Sozialleistungen relevant sind (Mitarbeiter, die älter als 18 Jahre aber noch nicht im Rentenalter sind). 21.AbaSalary erkennt auch automatisch den Mindest- und Höchstlohn für die Abzüge.

Bei den anderen Versicherungen (UVG, UVGZ, KTG, BVG) hängt jeder Versicherungsvertrag von der jeweiligen Firma ab, so dass der Versicherungsvertrag in den Basisdaten eingegeben werden muss. Die Grundinformationen der Versicherung werden Ihnen bereits vorgeschlagen; Sie müssen nur noch die Daten eintragen, die auf dem Vertrag angegeben sind.

Für die Familienzulagen wird die kantonale Tabelle im Hintergrund im 21.AbaSalary hinterlegt, so dass die Berechnung automatisch erfolgt. Auch für die Quellensteuer müssen Sie nur das Formular einrichten und das Programm berechnet Ihnen den Code und den Abzugsbetrag automatisch.

 

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