HR-Debatte

Erfassung der Arbeitszeit

Rechtlich ist der Fall bislang klar: Die Arbeitszeit muss dokumentiert werden. Doch die Dienstleistungsgesellschaft und das Konzept der Wissensarbeit rütteln am Prinzip. Die Grenze zwischen 
Arbeit und Freizeit verwischt immer mehr, Vertrauensarbeitszeit ist verbreitet. Genau darum ist die Erfassung der Arbeitszeit heute wichtiger denn je, findet Denise Chervet, Geschäftsführerin des Schweizerischen Bankpersonalverbandes. Nur so könne man Arbeitnehmer vor zu viel Arbeit schützen. Balz Stückelberger, Geschäftsführer des Arbeitgeberverbandes der Banken in der Schweiz, hingegen betrachtet die heutige Form der Zeiterfassung als Vorschrift aus einer längst vergangenen Zeit und fordert, von einer flächendeckenden Pflichtübung wegzukommen.

Zeiterfassung schützt die Arbeitnehmer

Mittels Arbeitsvertrag stellt ein Angestellter einen Teil seiner Zeit, seines Lebens, in den Dienst des Arbeitgebers. Dieser hat das Recht, den Arbeitnehmern Weisungen zu erteilen. Das verpflichtet ihn als Vorgesetzten und schränkt gleichzeitig  den Spielraum der Angestellten klar ein. Um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen, legt das Gesetz die maximale Arbeitszeit fest, die vom Arbeitgeber einzuhalten ist. Trotz gesetzlicher Regelungen hat der Arbeitgeber durch die Einführung von Jahresarbeits-, der Gleit- und der Vertrauensarbeitszeit die Verantwortung über die Arbeitszeit Schritt für Schritt auf seine Arbeitnehmer abgewälzt. Stellt sich die Frage, ob dies zum Vorteil der Arbeitnehmer ist. Haben die Arbeitnehmer dadurch mehr Autonomie über ihre Arbeitsorganisation gewonnen? Haben sich die Angestellten gar zu Partner-Mitarbeitern entwickelt? Basieren die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern wirklich auf Vertrauen?

Die Antwort lautet: leider nein. Die Angestellten werden weiterhin kontrolliert. Zwar etwas subtiler, nicht aber geringer als durch die Stempeluhr. Die Forderungen sind die gleichen, aber die Kontrollen erfolgen auf andere Weise: Grossraumbüros, qualitative und quantitative Zielvereinbarungen, immer komplexere Beurteilungssysteme, elektronische Badges etc., all dies ermöglicht eine strikte Überwachung der Arbeitsabläufe der Angestellten.

Mit der Vertrauensarbeitszeit besteht das Risiko, dass die Angestellten insgesamt länger an ihre Arbeit gebunden sind, weil sich die Grenze zwischen Freizeit und Arbeitszeit langsam verwischt. Gleichzeitig geht Vertrauensarbeitszeit oft mit einer Einschränkung der Arbeitszeiterfassung einher. Der Angestellte ist also nicht nur selber verantwortlich für seine Arbeitszeit, sondern er hat auch weniger Mittel zur Arbeitszeitkontrolle zur Verfügung. Welchen konkreten Beweis kann er so im Fall eines nicht eingehaltenen Termins oder eines nicht erreichten Ziels liefern?

Wenn die Arbeitszeit nicht als Massstab gilt, so hat der Arbeitnehmer wenig Beweiskraft, um seinen Einsatz zu belegen. Nicht zu reden von den Überstunden, die dem Arbeitgeber damit oftmals geschenkt werden. In den Büros verbreiten sich Stress und ein Gefühl der Unsicherheit. Das kann psychosomatische Krankheiten wie Rückenschmerzen, Depressionen, Alkoholismus oder andere Abhängigkeiten sowie Burnouts und ähnliche Probleme fördern. Auch wird immer mehr Zeit vom Privatleben geopfert. Bergen diese Entwicklungen nicht sogar die Gefahr, Grundwerte unserer Gesellschaft wie zum Beispiel den Schutz der Familien, das Vertrauen in den Staat und die Einhaltung seiner Gesetze zu schwächen? Wenn die Arbeitgeber, die eine Vorbildfunktion einnehmen sollten, ungestraft das Gesetz – in diesem Fall das Arbeitsgesetz – verletzen dürfen, warum sollten die Arbeitnehmer anders handeln?

Im Interesse der Angestellten und um den demokratischen Staat zu schützen, sollte dafür gesorgt werden, dass das Arbeitsgesetz eingehalten wird, indem die Arbeitsinspektoren über die notwendigen Mittel für dessen Kontrolle verfügen. Ohne Arbeitszeiterfassung ist das kaum möglich. Die Erfassung der Arbeitszeit ist der Schlüssel für eine grössere Arbeitsflexibilität, welche die Bedürfnisse aller beteiligten Gruppen berücksichtigt. Mit den heute vorhandenen elektronischen Mitteln ist jeglicher Vorwand gegen die Arbeitszeiterfassung überholt.

  • Denise Chervet, Geschäftsführerin Schweizerischer 
Bankpersonalverband SBPV.

 

«Minütele» ist nicht mehr zeitgemäss

Das Schweizer Arbeitsschutzrecht ist eine Industriegesetzgebung aus dem letzten Jahrhundert. Vor dem geistigen Auge des Gesetzgebers stand eine Fabrik, in der die Arbeitnehmenden am Morgen einstempeln, um dann den ganzen Tag gefährliche Arbeiten zu verrichten, unterbrochen durch eine kurze Pause, die auf der Stempelkarte nachzuweisen war. Solche Betriebe sind heute nicht mehr repräsentativ für die Arbeitswelt. Diese hat sich in den letzten Jahrzehnten mit dem Ausbau des Dienstleistungssektors, der Etablierung von Wissensarbeit sowie mit der Einführung von neuen Technologien und modernen Kommunikationsmitteln grundlegend verändert.

Zudem teilen sich Frauen und Männer aufgrund des gesellschaftlichen Wandels vermehrt die Erwerbs- und Familienarbeit, wodurch sich neue Bedürfnisse bezüglich Flexibilität des Arbeitsplatzes ergeben. All diese Entwicklungen führten zu neuen Führungs- und Arbeitsformen. Mitarbeitende werden nicht mehr nur für ihre blosse Anwesenheit bezahlt, sondern für das Erreichen von Zielen. Wie, wo und wann sie arbeiten, wird zunehmend sekundär. Eine Kultur des Vertrauens ist entstanden.

Die Arbeitsgesetzgebung blieb von diesem Wandel aber gänzlich unberührt. Augenfälligstes Beispiel für das industrieverhaftete Verständnis der Arbeitswelt sind die Vorschriften über die Zeiterfassung. In der Schweiz gilt nach wie vor für alle Mitarbeitenden eine Stempelpflicht. Jede Minute eines Arbeitstages muss rapportiert werden. Besser gesagt: müsste. Denn bereits heute verzichtet schon jeder Sechste auf die Zeiterfassung. Stattdessen schätzt man die Freiheit, die Arbeit selber zu organisieren und damit auch Privat- und Berufsleben besser in Einklang zu bringen. Heute gilt es in vielen Betrieben als normal, während der Arbeitszeit auch kleinere private Dinge zu erledigen. Dafür schaut man dann abends gelegentlich mal in die Geschäftsmails oder stellt eine Präsentation fertig.

In diesem von Vertrauen geprägten Arbeitsumfeld macht es keinen Sinn mehr, die Arbeitszeit – wie vorgeschrieben – in Minuten zu zählen. Deshalb wird nun nach Lösungen gesucht, wie das Arbeitsrecht von vorgestern an die Realität von heute und morgen angepasst werden kann, ohne den Schutz der Mitarbeitenden aus den Augen zu verlieren. Dabei geht es nicht darum, die Zeiterfassung ganz abzuschaffen. Aber sie soll sich von der flächendeckenden Pflichtübung zu einem sinnvollen Recht der Mitarbeitenden entwickeln. Angestellte, die aufgrund ihrer beruflichen Stellung ihre Arbeitszeit frei einteilen können, sollen gänzlich auf die Erfassung verzichten können. Dies kann – wie vom Seco vorgeschlagen und in der Bundesverwaltung bereits umgesetzt – über eine Lohngrenze erfolgen. Sinnvollerweise müssen aber auch Mitarbeitende mit Zeitsouveränität unterhalb der Lohngrenze aus der administrativen Erfassungspflicht entlassen werden. Zudem erscheint das «Minütele» auch für die übrigen Angestellten nicht mehr zeitgemäss. Deshalb soll die sogenannte «Erfassung der Lage der Arbeitszeit» abgeschafft und nur noch die Summe der Arbeitszeit dokumentiert werden.

Diese Anpassungen liegen zweifellos auch im Interesse des Mitarbeiterschutzes. Denn sinnvolle und in der Arbeitswelt akzeptierte Schutzbestimmungen sind wesentlich effektiver als das Festklammern an Vorschriften aus einer längst vergangenen Welt, die nicht mehr eingehalten werden.

  • Balz Stückelberger, 
Geschäftsführer Arbeitgeberverband der 
Banken in der Schweiz (AGV Banken)
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Denise Chervet ist Geschäftsführerin des Schweizerischen 
Bankpersonalverbands SBPV.

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Balz Stückelberger ist Geschäftsführer des Arbeitgeberverbands der
 Banken in der Schweiz (AGV Banken).

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