Bern (sda). Vorgeschlagen wurde der Artikel von der Regierung. Die Mehrheit der Kommission lehnte ihn ursprünglich als überflüssig ab. Anders sah es der Grosse Rat im Juni - er wies den Passus an die Kommission zurück. Diese solle nochmals prüfen, wie die Lohngleichheit in Betrieben mit Staatsbeiträgen kontrolliert werden könne.
Jetzt hat die Finanzkommission – aufgrund eines BDP-Antrags im Parlament – eine neue Fassung des Gesetzesartikels ausgearbeitet und mit 10 zu 6 Stimmen verabschiedet, wie sie am Montag mitteilte. Die Betriebe müssen demnach künftig ein Selbstdeklarationsblatt ausfüllen.
Die Angaben sollen geprüft und stichprobenmässig kontrolliert werden. Wird festgestellt, dass die Lohngleichheit nicht eingehalten ist, kann der Kanton Massnahmen verlangen. Genügen diese nicht, kann der Kanton die Beiträge kürzen oder zurückfordern.
Die Kommission liess sich nach eigenen Angaben vom Regierungsrat überzeugen, dass der zusätzliche administrative Aufwand sowohl für die Verwaltung wie auch für die Unternehmen in Grenzen gehalten werden könne. Die kantonale Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern brauche kein zusätzliches Personal.