03.01.2017

Frankreich: Frankreich gewährt Arbeitnehmern «Recht auf Abschalten»

Bern (sda dpa). Frankreich gesteht Arbeitnehmern grundsätzlich zu, Kommunikationsmittel wie Smartphones für berufliche Zwecke nach Feierabend abzuschalten. Im Arbeitsrecht gilt seit dem Jahreswechsel erstmals eine neue Bestimmung für Unternehmen mit mehr als 50 Arbeitnehmern.

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Dies geht aus einer früheren Mitteilung des Arbeitsministeriums hervor. Die Regelung erlaubt es Beschäftigten, berufliche E-Mails und Telefonate ausserhalb der Arbeitszeiten zu ignorieren.

In welchem Umfang die Unternehmen das "Recht auf Abschalten" verankern, soll zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretern ausgehandelt werden. Die Regelung ist Teil der Reformen im französischen Arbeitsrecht, die den Namen der zuständigen Ministerin Myriam El Khomri tragen.

Das Ministerium verwies auf eine Studie des Meinungsforschungsinstituts Eléas. Demnach nutzen 37 Prozent der befragten Angestellten ihre beruflichen Kommunikationsmittel auch nach Feierabend oder am Wochenende.