Schweden
Schweden hat schon seit 1994 Erfahrungen mit griffigen Bestimmungen gegen diskriminierende Löhne. 2009 wurden die Vorschriften durch ein Antidiskriminierungsgesetz abgelöst. Es verpflichtet die Arbeitgeber alle drei Jahre eine Gehaltsüberprüfung vornehmen, um diskriminierende Lohnunterschiede zu beheben.
Betriebe mit mehr als 25 Beschäftigten müssen zudem alle drei Jahre einen Lohngleichheitsplan erstellen. Mit diesen und weiteren Massnahmen konnte Schweden den Lohnunterschied zwischen 2008 und 2015 von 16,9 auf 14 Prozent senken. Im EU-Schnitt betrug die Differenz 2015 gemäss den jüngsten Zahlen von Eurostat 16,3 Prozent.
Österreich
Auch Österreich verpflichtet die Unternehmen seit 2011 zur zweijährlichen Veröffentlichung von Berichten zur Lohnungleichheit, wie ein Überblick des Gewerkschaftsbundes (SGB) zeigt. Zwischen 2011 und 2015 ging dort das Verdienstgefälle um 1,8 Prozentpunkte zurück. Mit 22,7 Prozent bleibt es aber eines der höchsten innerhalb der EU.
Belgien
Auf der anderen Seite gehört Belgien seit Jahren zu den Ländern mit der geringsten Lohndifferenz (2015: 6,5 Prozent). Trotzdem verpflichtete das Land 2012 Unternehmen mit mehr als 50 Angestellten, alle zwei Jahre eine Analyse ihrer Lohnstruktur vorzunehmen und nötigenfalls eine Aktionsplan auszuarbeiten.
Deutschland
In Deutschland, wo der Verdienstunterschied bei 22 Prozent stagniert, erliess das Parlament erst kürzlich ein Gesetz für mehr Lohntransparenz. Demnach soll jede Beschäftigte das Recht haben zu erfahren, nach welchen Kriterien ihre Tätigkeit eingestuft wird. Ausserdem müssen Unternehmen mit mehr als 500 Angestellten über ihre Aktivitäten zur Umsetzung der Lohngleichheit berichten.
Andere Staaten
Die Botschaft des Bundesrates listet noch weitere Staaten auf, die Massnahmen zugunsten der Lohntransparenz gesetzlich verankert haben, darunter Dänemark, Frankreich, Portugal und Grossbritannien. In Luxemburg ist die Lohnungleichheit sogar ausdrücklich vorgeschrieben. Das Land weist nicht von ungefähr mit 5,5 Prozent europaweit die niedrigste Lohndifferenz auf.
Die EU hat den Grundsatz des gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit schon seit 60 Jahren in ihren Verträgen festgeschrieben. Auch sie sieht in der Transparenz von Lohnsystemen ein effizientes Mittel zu dessen Durchsetzung.