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Gesellschaft fordert flexible & sozial abgesicherte Anstellungsmodelle

PayrollPlus hat unter Einhaltung geltender Gesetze einerseits neue Anstellungsmodelle und andererseits ein online Lohnauszahlungstool entwickelt. In der Schweiz gibt es über 330'000 Einzelunternehmen. Erhebungen zeigen, dass es in Zukunft immer mehr Selbständige, Freelancer, Start-uper und Gig Worker gibt. Die Szene boomt.

Bekannte Firmen wie UBER, UPWORK, Rent a Rentner etc. schiessen wie Pilze aus dem Boden. Geld wird ausbezahlt, obwohl einige zum Teil keine eigene Firma haben oder scheinselbständig sind, das interessiert diese Firmen nicht. Grosser Nachteil für diese Personen ist, dass sie sozial nicht abgesichert sind. Alle müssten zwingend eine Firma gründen. Viele sagen, sie seien selbständig, haben aber gar keine Bestätigung von der Ausgleichskasse betreffend Selbständigkeit. Das ist Scheinselbständigkeit oder gar Schwarzarbeit.

Wer jedoch von der zuständigen Ausgleichskasse als selbstständig erwerbend anerkannt wird, hat trotzdem folgende Nachteile: Einzelunternehmer bezahlen keine ALV Beiträge und haben deshalb keinen ALV Anspruch und meistens auch keine Möglichkeit, eine BVG Versicherung abzuschliessen. Wer sich für eine AG- oder GmbH-Gründung entscheidet, verliert als Inhaber den Anspruch auf ALV, obwohl er ALV-Beiträge bezahlt.

«Die Digitalisierung ist ein zentrales Thema des SECO und des Bundesrates. Die soziale Sicherheit ist ein verfassungsmässiges Ziel. Unzählige Studien, Berichte und hunderte von Gerichtsurteilen über das Thema «selbständig oder nicht selbständig» erfassen das Problem in seiner Tiefe.»

Die Plattformen, sowohl viele Firmen als auch Privathaushaltungen wollen den Erwerbstätigen keine Arbeitsverträge mehr ausstellen. Hier setzen die Lösungen von PayrollPlus an.

PayrollPlus hat für Erwerbstätige soziale Absicherungslösungen entwickelt

Es spielt keine Rolle, ob jemand als Freelancer, Firma oder Privathaushalt unsere Dienste in Anspruch nimmt. PayrollPlus bezahlt den Lohn, dadurch werden alle automatisch in unsere Kollektivversicherungen aufgenommen (KTG, UVG, BVG). AHV, Kinderzulagen, Quellensteuer etc. werden einbezahlt und ALV-Anspruch kann beantragt werden.

Ein Beispiel: Viele über 50-jährige Personen werden in Zukunft gezwungen sein, sich selbständig zu machen, da sie auf Grund ihres Alters Schwierigkeiten haben, eine Anstellung zu finden. AG- und GmbH-Besitzer sind verpflichtet, eine UVG und BVG Versicherung abzuschliessen. Aber über 50-jährige AG-/GmbH-Besitzer finden keinen Versicherungsanschluss, weil sie zu «alt» sind. Dies ist paradox. Auch da greift unsere Lösung, da bei PayrollPlus alle, unabhängig des Alters, von unseren Kollektivversicherungen (KTG, UVG, BVG) profitieren.

Externe Mitarbeitende im Auftrag/Werkvertrag über PayrollPlus beschäftigen

Bis jetzt kannte man nur den traditionellen Personalverleih, um externe Mitarbeitende rechtskonform zu beschäftigen. Was ist jedoch, wenn Sie externen Mitarbeitenden/Contractors keine Arbeitsstunden und Vertragslaufzeit garantieren können sondern lediglich einen Fixbetrag? Was, wenn diese keine Weisungen von Ihnen entgegen nehmen? Dies kann im Personalverleih nicht gelöst werden, da AVG Art. 19 und Art 22 zwingend einzuhalten sind.

Wir haben deshalb das Anstellungsmodell PayrollPlusFlex entwickelt. Sie können diese externen Mitarbeitenden im Auftrag/Werkvertrag beschäftigen, wir stellen Ihnen die Rechnung und die Mitarbeitenden erhalten von uns einen Provisionsarbeitsvertrag gemäss OR. Sie können auf Wunsch selber aus unserem online Lohnauszahlungstool Rechnungen senden und habe so jederzeit die Übersicht über alle eigenen Rechnungen und Lohnabrechnungen. Eine Scheinselbständigkeit ist ausgeschlossen, und die Mitarbeitenden sind bei uns KTG, UVG und BVG versichert.

Mit Ihren Mitarbeitenden eigene Arbeitsverträge abschliessen?

«Über 460‘000 Unternehmen in der Schweiz beschäftigen weniger als sechs Mitarbeitende. Diese haben meistens kein Know-how in der Lohnadministration, keine eigenen Kollektivversicherungen (KTG, UVG und BVG) und meistens noch nie eine AHV Deklaration gemacht.»

Hier kann der Personalverleih keine Lösung bieten, da im Personalverleih die Verträge zwischen Personalverleiher und Mitarbeitenden gemäss Art. 19 zwingend sind. Wir haben deshalb das Anstellungsmodell PayrollPlusSmart entwickelt. Sie können mit Ihren Mitarbeitenden eigene Arbeitsverträge abschliessen. Im Arbeitsvertrag wird erwähnt, dass die Lohnauszahlung an PayrollPlus delegiert wurde, damit die Mitarbeitenden von den Kollektivversicherungen (KTG, UVG, BVG) von PayrollPlus profitieren können.

«Das Smart Anstellungsmodell eignet sich auch perfekt für alle Privathaushalte. Rund 70‘000 Privathaushalte in der Schweiz haben mindestens eine Person beschäftigt. Schätzungsweise 5x so viele beschäftigen Hauspersonal schwarz oder in einer Scheinselbständigkeit.»

Bei PayrollPlusSmart wird die MwSt nicht wie beim Personalverleih auf die gesamten Lohnkosten erhoben, sondern nur auf die PayrollPlus Marge von 3%. Das macht bei Lohnkosten von CHF 5000.- eine Einsparung von CHF 385.- aus. Dank diesem innovativen Modell haben Privathaushalte keine Probleme mehr ihr Personal richtig abzurechnen, womit Schwarzarbeit in Privathaushalten nun Geschichte sein sollte.

Wer haftet für die Einhaltung des Arbeitsgesetzes und der GAV‘s?

An das Arbeitsgesetz sowie einen allfällig geltenden GAV muss sich immer diejenige Partei halten, welche den Arbeitsvertrag abgeschlossen hat. Im Falle des Personalverleihs ist dies demnach der Personalverleiher und nicht die Einsatzfirma. Wenn beispielsweise ein Einsatzbetrieb dem/der Mitarbeitenden unzulässige Mehrarbeit befiehlt, die gegen das ArG und gegebenenfalls auch gegen einen GAV verstösst, haftet der Personalverleiher, obschon er die Mehrstunden nicht angeordnet hat. Der Einsatzbetrieb, der diesen Verstoss hingegen verschuldet hat, bleibt ungeahndet.

Mit diesem Problem hat die gesamte Personalverleihbranche zu kämpfen, weiss Edgar Weber aus seiner 30-jährigen Erfahrung auf dem Gebiet. Aus diesem Grund hat er auch schon beim Seco vorgesprochen, um eine Subunternehmerhaftung für Einsatzbetriebe einführen zu lassen. Dem Seco sei das Problem zwar bekannt, man könne es aber nicht lösen.

Deshalb hat es PayrollPlus selbst gelöst mit dem PayrollPlusSmart Anstellungsmodell. So kann jeder Betrieb (vor allem Startups, Kleinstbetriebe und alle Privathaushaltungen) eigene Verträge abschliessen. Damit muss er sich selber ums ArG* und einen allfälligen GAV kümmern und trägt für die Einhaltung die Verantwortung.

Anstellungsmodelle bei PayrollPlus

  • Personalverleih – Die Laufzeit, das Arbeitspensum und der Lohn werden vom Einsatzbetrieb garantiert. PayrollPlus schliesst alle Verträge gemäss AVG mit den Mitarbeitenden und dem Einsatzbetrieb ab.
  • PayrollPusFlex – Die Mitarbeitenden/Contractors arbeiten im Auftrag/Werkvertrag für eine Firma, ohne garantierte Arbeitszeit. Allenfalls wird ein Pauschalbetrag auf Endlieferung vereinbart. Die Mitarbeitenden erhalten von PayrollPlus einen Provisionsarbeitsvertrag gemäss OR.
  • PayrollPlusSmart – Sie machen Ihre eigenen Verträge mit Ihren Mitarbeitenden und sind zuständig für die Einhaltung des Arbeitsgesetzes. Im Arbeitsvertrag wird erwähnt, dass die Lohnauszahlung an PayrollPlus delegiert wurde, damit die Mitarbeitenden von den Kollektivversicherungen und der korrekten AHV-Abrechnung profitieren.

*Vom Arbeitsgesetz sind gemäss Art. 2 ausgenommen: Bund, Kanton, Gemeinde, Privathaushalt etc.

Wie funktioniert PayrollPlus?

  1. Wählen Sie das gewünschte Anstellungsmodell
  2. Je nach Anstellungsmodell werden die Verträge von PayrollPlus oder Ihnen direkt für die Mitarbeitenden ausgestellt
  3. Der Rechnungsversand erfolgt über PayrollPlus
  4. PayrollPlus bezahlt den Lohn innerhalb von 2 Arbeitstagen – abzüglich 3% PayrollPlus Kosten sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmersozialleistungen

Zwei Auszahlungsmodelle:

  • Die Lohnzahlung erfolgt erst nach Eingang der Zahlung
  • Der Lohn wird ausbezahlt sobald die Mitarbeitende einen visierten Stundenrapport eingereicht hat (Monatslöhne werden automatisch per 25. ausbezahlt).

 

 

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Edgar Weber, Gründer & CEO PayrollPlus AG.

«Mit 30-jähriger Erfahrung in der Branche revolutionieren wir mit unserem Angebot die Arbeitswelt.»

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