Wo bleibt zwischen Algorithmen und Effizienzmethoden noch Platz für den Menschen? Und falls dieser Platz in Zukunft existieren soll – wofür denn? Über Gefühle, Gemeinschaft, ein HR, das mitgestaltet – und Charlie Chaplin. Eine Geschichte.
Das Stimmvolk hat am 29. November 1998 dem revidierten Arbeitsgesetz zugestimmt. Es wird frühestens am 1. Januar 2000 in Kraft treten, denn vorher müssen noch die Ausführungsbestimmungen (Verordnungen 1 und 2 zum Arbeitsgesetz) angepasst werden.
In der heutigen Zeit haben Arbeitgeber oft das Bedürfnis, Arbeitsverträge an die wechselnden wirtschaftlichen und betrieblichen Verhältnisse anzupassen. Meistens bezweckt der Arbeitgeber in erster Linie nicht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern bevorzugt eine inhaltliche Umgestaltung der Arbeitsbedingungen. Als Mittel dazu dient ihm die sogenannte Änderungskündigung.