Angehörige pflegen: Keine Privatsache
Die Betreuung von Angehörigen ist keine Privatangelegenheit – sie hat direkten Einfluss auf die Arbeit. Trotzdem ist sie für viele Angestellte ein Tabu, mit dem sie nicht zum Arbeitgeber gehen wollen. Die Post möchte das ändern.
Nahezu eine Million Menschen benötigt innerhalb eines Jahres informelle Hilfe von Angehörigen. (Bild: 123RF)
Lorenz Kopp, Leiter Personalbegleitung, Post. (Bild: zVg)
Der Briefträger erscheint öfter nicht zur Arbeit und nimmt immer mehr an Gewicht zu. Deshalb werden das Case-Management und die Sozialberatung seines Arbeitgebers auf den 54-jährigen aufmerksam.
Im Gespräch erfahren sie von der Überforderung ihres Angestellten: Zwischen seinen Touren bringt er jeden Tag seinen betagten Eltern das Mittagessen vorbei. Der Vater ist dement und bisweilen gewalttätig, die Mutter depressiv.
Der Briefträger kommt an seine Grenzen. Die Sozialberatung leitet mit ihm zusammen verschiedene Massnahmen: Eine Auszeit, Unterstützung bei den Gesprächen mit den Eltern, ein Mahlzeitendienst für die Eltern, externe Betreuung.
Betreuung der Eltern ist ein Tabuthema
Für Lorenz Kopp, Leiter Personalbegleitung der Schweizerischen Post, zeigt das Beispiel vor allem eines: «Für viele Angestellte ist die Betreuung der Eltern ein Tabuthema, mit dem sie nicht zum Arbeitgeber gehen wollen. Wenn aber jemand überlastet oder überfordert ist, hat das auch Einfluss auf seine Arbeit. Deshalb versuchen wir das Thema zu enttabuisieren.»
Bei einer internen Umfrage gab jeder fünfte Angestellte an, dass er oder sie Angehörige betreue oder damit rechne, in naher Zukunft die betagten Eltern zu betreuen. Die Post nahm deshalb Anfang 2016 einen Artikel mit der Möglichkeit auf Hilfeleistung in ihren Gesamtarbeitsvertrag¹ auf:
1. Die Arbeitgeberin unterstützt Mitarbeitende mit familiären Betreuungsverpflichtungen bei der Ausübung dieser Pflichten, sofern dies möglich ist.
2. Unterstützung kann unter anderem im Rahmen der Planung von Arbeitseinsätzen, der Anpassung des Beschäftigungsgrads und/oder der Gewährung von unbezahlten Urlauben erfolgen.
Ihre 45 000 Mitarbeitenden können an 13 Standorten in der Schweiz Beratung in Anspruch nehmen. Zudem sensibilisiert die Post ihre Mitarbeitenden bei Anlässen aufs Thema.
Fast eine Million Menschen braucht Hilfe der Angehörigen
Angestellte, die ihre Angehörigen betreuen sind ein wichtiger Pfeiler unseres Gesundheitssystems. Das Bundesamt für Gesundheit schätzt aufgrund von Hochrechnungen, dass nahezu eine Million Menschen innerhalb eines Jahres informelle Hilfe von Angehörigen benötigt².
Oft – aber nicht nur – sind es Frauen, die ihre behinderten Kinder, kranken Partner oder betagten Eltern pflegen oder betreuen. Auch, weil Frauen immer besser ausgebildet und damit beruflich stärker eingebunden sind, wird das Thema für die Betriebe zur Herausforderung.
Und es wird sich noch zuspitzen: Aufgrund der demografischen Entwicklung wird es künftig mehr Betagte geben und die Demenzerkrankungen werden zunehmen. Auch der Bundesrat hat den Handlungsbedarf erkannt und mit einem Aktionsplan und einem Förderprogramm Unterstützungsmassnahmen in Aussicht gestellt³.
Angehörige melden sich spät
Nicht alle Angestellten profitieren von einem Arbeitgeber, der Hilfe anbietet. Es gibt jedoch verschiedene Unterstützungsangebote auf dem Markt. Beispielsweise vom Schweizerischen Roten Kreuz oder vom Entlastungsdienst Schweiz, der in verschiedenen Kantonen tätig ist. Der Entlastungsdienst beschäftigt Betreuungspersonen, welche die Angehörigen mit kurz- oder auch langfristigen Einsätzen gezielt entlastet.
«Leider melden sich die Angehörigen oft erst bei uns, wenn sie bereits am Rande ihrer Kräfte sind», so Marco Müller, Geschäftsleiter des Entlastungsdienstes Kanton Zürich.
Um die Angehörigen zu sensibilisieren, hat der Entlastungsdienst Schweiz, die Dachorganisation mehrerer kantonaler Entlastungsdienste, vor drei Jahren den «Tag für betreuende und pflegende Angehörige» in der Deutschschweiz lanciert. «Es ist wichtig, dass sich betreuende Angehörige immer wieder Auszeiten nehmen, zu sich Sorge tragen und Kraft tanken», sagt Müller.
Betreuung ist keine private Angelegenheit
Beruf, Kinder, Eltern: Der Entlastungsdienst stellt immer häufiger eine Dreifachbelastung von betreuenden Angehörigen fest.
Die Betreuung von Angehörigen ist keine private Angelegenheit. Zufriedene Angestellte, das ist längst bekannt, sind bessere und leistungsfähigere Arbeitnehmende.
Die Post sieht deshalb in ihrem Engagement durchaus auch eine betriebswirtschaftliche Komponente. Kopp: «Wir nehmen einerseits unsere soziale Verantwortung war, aber für uns ist der Erhalt der Leistungsfähigkeit bei Mitarbeitenden, die Angehörige betreuen, genauso wichtig. Und dazu leistet die Beratung der Mitarbeitenden einen wichtigen Beitrag.»
Veranstaltung für HR-Verantwortliche
Zusammen mit Profawo, die sich für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einsetzt, organisiert der Entlastungsdienst die Impulsveranstaltung «Berufstätig sein und Angehörige betreuen: Wie gelingt das?».
Die Veranstaltung will den Dialog zwischen Angestellten, Arbeitgebern und der öffentlichen Hand fördern. Deshalb richtet sich die Veranstaltung explizit auch an Firmen und HR-Verantwortliche.
- Montag, 30. Oktober 2017, ab 17 Uhr bei Careum, Zürich.
- Weitere Infos und Anmeldung: www.angehoerige-pflegen.ch/workcare
Quellen:
- ¹Gesamtarbeitsvertrag Post CH AG. Gültig ab 1. Januar 2016.
- ²Unterstützung für betreuende und pflegende Angehörige. Situationsanalyse und Handlungsbedarf für die Schweiz. Bericht des Bundesrates.
- ³https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/themen/strategien-politik/nationale-gesundheitspolitik/foerderprogramme-der-fachkraefteinitiative-plus/foerderprogramme-entlastung-angehoerige.html (Stand: 16. Oktober 2017)