«Die bilateralen Verträge verbieten es ausländischen Stellenvermittlern, direkt in der Schweiz tätig zu werden. Und Schweizer Arbeitgeber dürfen deren Angebote nicht entgegennehmen», erklärte der Jurist Hannes Vedovati am HR Forum. Zwischen dem Schweizer Arbeitgeber und dem ausländischen Vermittler muss zwingend ein zugelassenes Schweizer Vermittlungsinstitut eingeschaltet werden. Zum Beispiel die apc international GmbH, die sich auf dieses Geschäft spezialisiert hat.
Dass die Verlockung dennoch gross sei es «direkt» mit dem Ausland zu machen, sei klar, führte Vedovati an. Etwa wenn nach monatelanger Personalsuche ausgerechnet der Vermittler aus England den passenden CV schickt - ungefragt, wohlgemerkt.
Vedovati, stellvertretender Leiter der Abteilung Vermittlung und Verleih beim Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit (Seco), war als Referent zum 1. HR Forum der apc international ins Zürcher Trendquartier Sihlcity geladen worden. Der gut besuchte Anlass war verschiedenen Sichtweisen und Aspekten der Zusammenarbeiten mit in- und ausländischen Stellenvermittlern gewidmet.
Keine Prozesse gegen ausländische Stellenvermittler - aber hohe Bussen für deren Schweizer Kunden
Die gut drei Dutzend teilnehmenden HR Professionals erlebten einen kurzweiligen und lehrreichen Abend, der aber auch Raum für Kontroversen bot. Das fachkundige und praxiserprobte Publikum war denn auch nicht um kritische Fragen und Anmerkungen verlegen. So sei das Gesetz zwar bekannt und kaum ein Arbeitgeber würde aktiv auf einen ausländischen Stellenvermittler zugehen. Doch Alltag sei im HR-Business längst, dass die fremden Stellenvermittler auf Schweizer Unternehmen zukämen.
Ihm sei die Usanz natürlich bekannt und bewusst, sagte Seco-Vertreter Vedovati. Verschiedene Stellenvermittler aus dem Ausland sind sich durchaus darüber im Klaren, dass die Schweizer Justiz kaum gegen sie ermitteln wird. «Ich kann mir jedenfalls keinen Staatsanwalt vorstellen, der zum Beispiel in London ein Verfahren gegen einen britischen Stellenvermittler lostritt.»
Allerdings, so Vedovati weiter, gäbe es durchaus Mittel und Wege, illegale Vermittlungs-Deals zu sanktionieren - mit durchaus schmerzhaften Bussen. Der Katalog, den Vedovati zitierte, dürfte vor allem auf die meisten KMU abschreckend wirken. Arbeitgeber, die der Versuchung eines Geschäfts mit einem ausländischen Stellenvermittler erliegen und erwischt werden, müssen unter Umständen tief in die Tasche greifen.
Das Seco kann Strafen zwischen 20'000 und 100'000 Franken verhängen.