Personal und Vermittlungen aus dem Ausland bieten Überraschungen - und mitunter auch Gefahren
Jean-Jacques Schwarz, Gründer und Geschäftsführer der apc international GmbH, hatte das HR Forum freilich nicht ganz uneigennützig einberufen. Seine vor sechs Jahren gegründete Firma fungiert als Anlaufstelle für ausländische Vermittlungsorganisationen, die schweizerischen Unternehmen Personal anbieten möchten.
Die apc international operiert als professionelle Plattform und Expertin zwischen Ausland-Vermittler und Schweizer Arbeitgeber. Die Tätigkeit erfolge in enger Abstimmung mit dem Seco, wie Schwarz ausführte.
Seit der Gründung hat das Unternehmen rund 15'000 Bewerbungen aus dem Ausland erhalten, geprüft und teilweise auch vermittelt. Der administrative Aufwand sei bei dieser Tätigkeit nicht zu unterschätzen. apc international spiele im «war for talents» eine Rolle, mit der einzelne Arbeitgeber und deren HR-Verantwortliche mutmasslich überfordert wären, glaubt Schwarz. Denn anders als in der Schweiz, wo sich die Stellenvermittler an nachvollziehbare Regeln und Vorgehensweisen hielten, böten «Ausländer» teilweise Überraschungen, die ins Geld gehen könnten.
Eine Dienstleistung von apc international ist es, etwa die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der ausländischen Vermittler zu kennen - und die Schweizer Kunden im Falle eines Falles davor zu warnen.
Schwarz berichtete von einem realen Fall, da ein Arbeitgeber direkt verhandelt habe. Die Folge des sorglosen Deals war eine horrende Vermittlungsgebühr für eine sehr gut bezahlte, chinesische Wissenschaftlerin. Denn mit der Einstellung der Dame hatte der Arbeitgeber auch stillschweigend die Geschäftsbedingungen des ausländischen Vermittlers anerkannt. Diese sahen vor: 35 Prozent Vermittlergebühr - vom Bruttojahreslohn der hochqualifizierten Dame.
Es prüfe gut, wer sich ewig an ausländisches Personal binden will
HR- und Interim-Management-Experte Peter Eichenberger brachte einem weiteren, spannenden Aspekt am HR Forum zur Sprache. Sein Referat widmete er unter anderem der Sicherheitsprüfung von im Ausland rekrutiertem Personal. Ohne Background-Check, so Eichenberger, hole man sich unter Umständen eine Gefahr ins Haus - wirtschaftlich wie für das Image.
Seine Beispiele waren eindrücklich und beflügelten wohl auch die Phantasie der Zuhörenden. So könne das «Loch» im CV eben nicht die vom Bewerber beschriebene Weltumseglung gewesen sein, sondern ein Gefängnisaufenthalt wegen Betrug, Bankraub oder noch schlimmerer Dinge.
«In der Schweiz können sie Betreibungsregister-Auszüge einsehen, Strafregisterauszüge kommen lassen, Zeugnisse lesen, Referenzen einholen, googeln, Diplome checken - im Ausland ist das wesentlich schwieriger oder sogar unmöglich», so Eichenberger. Hier müsse man mitunter mehr Energie an den Tag legen. Und es lohne sich, dies zu tun.
ID-Check: Man muss wissen, wer beim Vorstellungsgespräch am Tisch sitzt
Das Minimum sei der Faktencheck des CV. War der Kandidat wirklich auf der Uni? Hat er tatsächlich jahrelang in einem Betrieb gearbeitet und die beschriebenen Projekte und Teams geleitet? Auch die Suche in ausländischen Pressedatenbanken sei mitunter zielführend. Unter Umständen fände man Berichterstattungen über den Bewerber.
Unternehmen mit einem erhöhten Sicherheitsbedarf empfahl Eichenberger auch, die Identität des Bewerbers zu checken. «Wissen Sie wirklich, wer Ihnen beim Bewerbungsgespräch gegenüber sitzt?», fragte er in die Runde und manch Forums-Besucher gab leise zu, dass er sowas noch nie gecheckt habe.
Eichenbergers Ausführungen hätten aktueller kaum sein können. Wie wertvoll seine Tipps an die HR-Professionals sind, belegt derzeit die Aktualität. Wurde doch unlängst bekannt, dass die Universität Bern eine ausländische Mitarbeiterin eingestellt hatte, die sich mit einem erfundenen Lebenslauf und gefälschten Medizin-Diplomen geschmückt hatte.
Das Image der Uni ist nun angekratzt und die Professionalität des dortigen HR steht begründet zur Debatte. Die Personaler des Bildungsinstituts hatten die Fakten des CV erst gecheckt, nachdem die Medien sich lustvoll mit dem Fall beschäftigt hatten.
Das wäre wohl anders gelaufen, hätte man in Bern Peter Eichenbergers Ratschläge befolgt.