Detaillierte Arztzeugnisse
Durch pauschale und undifferenzierte Arztzeugnisse geht mangels Absprache zwischen Arzt und Betrieb oft viel Arbeitsproduktivität verloren. Wiedereingliederungen erfolgen zu spät oder es wird nicht berücksichtigt, dass viele Arbeitnehmer trotz gesundheitlicher Beeinträchtigung teilarbeitsfähig sind. Das detaillierte Arztzeugnis schafft Abhilfe.
Mit dem Ausfüllen eines detaillierten Arztzeugnisses teilt der behandelnde Arzt dem Arbeitgeber mit, welche Tätigkeiten der Mitarbeitende nicht ausführen darf oder welche nur bei reduzierter Arbeitsfähigkeit zulässig sind, ohne ihn zu gefährden. (Bild: Keystone)
Um die Wiedereingliederung zu planen und Einsatzmöglichkeiten abzuschätzen, benötigt der Arbeitgeber medizinische Informationen. Dafür stellt das detaillierte Arztzeugnis, das von Arbeitgeber- und Ärzteverbänden gemeinsam erarbeitet wurde, ein geeignetes Instrument dar, denn dieses ermöglicht eine präzisere Beurteilung der Arbeitsfähigkeit. Bisher werden solche Arztzeugnisse in St. Gallen, Solothurn, im Aargau und in den beiden Basel eingesetzt. Neu sollen sie auch in der Zentralschweiz eingeführt werden. Die Kosten für das detaillierte Arztzeugnis belaufen sich auf CHF 65.-, die vom Arbeitgeber zu bezahlen sind.
Mit dem Ausfüllen eines detaillierten Arztzeugnisses teilt der behandelnde Arzt dem Arbeitgeber mit, welche Tätigkeiten der Mitarbeitende nicht ausführen darf oder welche nur bei reduzierter Arbeitsfähigkeit zulässig sind, ohne ihn zu gefährden. Dies beinhaltet auch, welche körperlichen Belastungen zu reduzieren sind. Ob jemand beispielsweise mit Lasten von zehn Kilogramm ab Boden oder ab fünf Kilogramm über Schulterhöhe hantieren darf. Die Erstellung eines detaillierten Arztzeugnisses setzt das Einverständnis des Betroffenen voraus. Dazu muss der Arbeitgeber Transparenz schaffen und dem Arzt mitteilen, welche betrieblichen Anforderungen und Möglichkeiten am Arbeitsplatz bestehen. Dafür hat die Swiss Insurance Medicine (SIM) das Formular «Arbeitsplatzbeschreibung» entwickelt.
Um Mitarbeitende möglichst rasch wieder im Betrieb zu integrieren, gilt es, Folgendes zu beachten:
- Abläufe bei krankheits- und unfallbedingten Fehlzeiten festlegen und diese intern kommunizieren. Das beinhaltet die Meldung an den Vorgesetzen, die Regelung, ab wann der Mitarbeitende ein Arztzeugnis einreichen muss, bis hin zum Rückkehrgespräch.
- Bei Abwesenheiten durch Krankheit oder Unfall, die länger als sieben Tage dauern, gilt es, den Arzt proaktiv über den Mitarbeitenden zu informieren und ein Stellenanforderungsprofil zu erstellen. Dazu sind die physischen und psychischen Belastungen am ursprünglichen oder alternativen Arbeitsplatz zu schildern. Dazu kann das Formular «Arbeitsplatzbeschreibung» verwendet werden. Die darin gemachten Angaben ermöglichen es dem Arzt, die Arbeitsunfähigkeit korrekt einzuschätzen.
- Bei einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit sollte die verbleibende Arbeitsfähigkeit durch einen Arzt eingeschätzt werden, damit diese im Unternehmen optimal genutzt werden kann. Im Arbeitsunfähigkeitszeugnis ist ersichtlich, welche Arbeitsintensität oder Anwesenheitszeit zumutbar ist, zudem sind dort mögliche Leistungs- oder Funktionseinschränkungen des Mitarbeitenden festgehalten.
- Im Arztzeugnis sollten Angaben über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit oder das Datum der nächsten Beurteilung enthalten sein.
Arztzeugnis und Arbeitsplatzbeschreibung:
http://www.swiss-insurance-medicine.ch
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