Flexibel arbeiten und trotzdem sicher vorsorgen
Die berufliche Vorsorge ist für Temporärarbeitende streng geregelt: durch das BVG und seit 2012 zusätzlich durch den GAV Personalverleih.
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Arbeitet zum Beispiel ein Familienvater mit Unterstützungspflichten temporär, so muss er durch das Temporärbüro ab der ersten Stunde versichert werden. Dauert ein Einsatz länger als drei Monate, ist die Versicherung ebenfalls obligatorisch und bei einer kürzeren Dauer auf Wunsch des Temporärarbeitenden immer möglich.
Erste Priorität: die Versicherten
Gerade bei der Temporärarbeit ist die Vorsorge wichtig. Nicht nur, um sicher vorzusorgen, sondern auch, um das IV- und Todesfall-Risiko abzudecken. swissstaffing, der Verband der Schweizer Personaldienstleister, bietet deshalb eine Verbandslösung. Seit über 30 Jahren versichert die Pensionskasse Stiftung 2. Säule swissstaffing die Temporärarbeitenden und festangestellten Mitarbeiter der swissstaffing-Mitglieder. Ziel der Pensionskasse ist die bestmögliche Versicherung für die Personaldienstleister und ihre Mitarbeitenden. Bei guter Performance sollen die rund 23 000 Versicherten profitieren – entweder durch Senkung der Beitragssätze, Erhöhung der Verzinsung oder Verbesserung der Dienstleistung. Aktuell werden die Altersguthaben aller Versicherten mit 3,25% verzinst. Das ist möglich, weil die Stiftung ein schlankes Verwaltungssystem führt und finanziell sehr gesund ist. Mit einem Deckungsgrad von 135 Prozent (Ende 2015) ist die Stiftung auch im aktuell schwierigen Umfeld sicher unterwegs.
Im Interesse der Branche unterwegs
Damit die Interessen der Personaldienstleister und ihrer Mitarbeitenden immer an erster Stelle stehen, werden bei der Pensionskasse entsprechende Branchenkenntnisse vorausgesetzt. AonHewitt verwaltet die Stiftung 2. Säule swissstaffing seit über 20 Jahren und alle Stiftungsratsmitglieder arbeiten entweder in der Branche oder sind mit dieser vertraut. Die Stiftung 2. Säule swissstaffing bietet für alle Beteiligten eine sichere Lösung und das langfristig.