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Kompetenzorientierung in der HR-Berufsprüfung

Die Berufsprüfung HR-Fachfrau/HR-Fachmann wird seit Herbst 2017 in einer kompetenzorientierten Prüfungskonzeption durchgeführt. Die Prüfung richtet sich so an der beruflichen Praxis aus und berücksichtigt die unterschiedlichen Einsatzgebiete von HR-Fachleuten mit den drei definierten Fachrichtungen: betriebliches Human Resource Management (HRM), öffentliche und private Personalvermittlung.

Die Kompetenzorientierung ist eine grosse Chance für die Berufsbildung. Spannende Prüfungssettings sind möglich, bei denen die Kandidierenden die Chance haben, ihr Können zu zeigen. Das Kompetenzprofil der Kandidierenden wird ganzheitlich überprüft. Das heisst, dass die Kandidierenden nicht nur Wissen pauken, sondern auch an ihrer Kompetenzentwicklung arbeiten – das fördert die Motivation. Mit der neuen Prüfungskonzeption wird auch sichergestellt, dass die Kandidierenden für ihre berufliche Tätigkeit geeignet sind. Der erworbene Abschluss gibt eine klare Auskunft über die vorhandenen Kompetenzen. Abschlüsse werden dadurch am Arbeitsmarkt attraktiver.

Was wird in der HR-Berufsprüfung geprüft? Wir prüfen das theoretische HR-Fachwissen; die Problemlösefähigkeit in unstrukturierten Situationen, das Verhalten in der Berufsrolle und schliesslich auch die Reflexionsfähigkeit (einer Situation respektive der eigenen Person). Anders formuliert: die Kandidierenden müssen die Verfahren, Arbeitsprozesse, Werkzeuge und Methoden des HR beherrschen. Damit wir sicherstellen können, dass wir all dieses Kompetenzen auch effektiv prüfen, müssen wir als Prüfungsorganisation Aufgabenstellungen definieren, welche die berufliche Realität simulieren. Diese Simulation soll unter möglichst realen Rahmenbedingungen die Kernkompetenzen des HR-Berufes abbilden, um so eine ganzheitliche Beurteilung des Handelns zu ermöglichen.

Die Herausforderung ist, ein guter Mix mit unterschiedlichen Prüfungsmethoden zu haben, der umfassend ist und bei über 1'200 Kandidierenden pro Jahr auch ökonomisch vertretbar ist. Eine weitere Herausforderung ist, einerseits die Formulierung von praxisnahen und abwechslungsreichen Prüfungsaufgaben und andererseits die Formulierung von eindeutigen, beobachtbaren Beurteilungskriterien. Schliesslich muss eine Prüfung unter fairen Bedingungen organisiert und durchgeführt werden.

Bei der HR-Berufsprüfung hat sich die Prüfungskommission für einen Methodenmix entschieden, der bereits seit sechs Jahren angewendet wird: Mit der Onlineprüfung zum Generalistenwissen wird das Fachwissen der Kandidierenden in praxisnahen Situationen getestet. Anhand einer schriftlichen Fallstudie sowie einer Präsentation inklusive anschliessendem Fachgespräch werden die Fähigkeiten der fachlich fundierten Fallbearbeitung praxisnah geprüft – und mit dem Lösen von vier Mini-Cases und einer Reflexion zu einer Gesprächssituation das professionelle Verhalten der Kandidierenden im Berufsalltag. Wir haben so ein zeitgemässes Methodenset, welches uns erlaubt die Handlungskompetenzen der Kandierenden zu prüfen. Diejenigen Kompetenzen, die Aufschluss geben, ob sich eine Kandidatin oder ein Kandidat für ein erfolgreiches und verantwortungsvolles berufliches Handeln in typischen HR-Handlungssituationen eignet.

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Christian Gross, Präsident Prüfungskommission Berufsprüfung

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