Einen anderen Weg geht das Berner Inselspital. In einer Weisung, die per 1. Oktober in Kraft tritt, heisst es: «Rauchen hat während den Pausen bzw. in der Freizeit zu geschehen. Rauchen gilt nicht als Arbeitszeit.» Ähnliches gilt bei Novartis: Eine spezielle Regelung bezüglich Zeiterfassung gibt es für Raucher nicht, für Raucherpausen gelten jedoch die aktuellen Reglemente, nach denen alle Pausen erfasst werden sollten. Somit zählen Raucherpausen auch hier nicht zur Arbeitszeit.
Keine Zigarette im Dienstwagen
Alle angefragten Unternehmen haben reglementiert, wo ihre Mitarbeitenden rauchen dürfen. Bei der ZKB ist Rauchen nur in klar definierten Aussenbereichen, wie etwa Innenhöfen, gestattet. Auch im Inselspital darf nur im Freien geraucht werden, wo offizielle Aschenbecher installiert sind.
Bei der Zürcher Stadtpolizei dürfen Raucher weder auf Dachterrassen und Balkonen, noch in Innenhöfen und im Dienstfahrzeug rauchen. Die einzige Ausnahme bilden speziell bezeichnete Raucherzonen. Sind Stadtpolizisten auf Patrouille, dürfen sie auf der Strasse zwar rauchen, dabei ist aber Zurückhaltung erwünscht, wie Brigitte Vogt von der Stadtpolizei sagt. Bei Novartis gilt seit 2006 die Non-Smoking-Regelung. Das heisst, es darf auf dem ganzen Firmengelände aller Basel- und Rheintalwerke nicht geraucht werden, sagt Isabel Guerra, Public Relations Manager Switzerland. Die Erhaltung der Gesundheit stehe bei Novartis an oberster Stelle.
Auch der ZKB liegt die Gesundheit der rauchenden Mitarbeiter am Herzen. Deshalb führt sie regelmässig Nichtraucherkurse durch und motiviert die Mitarbeitenden, das Rauchen aufzugeben.