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Die Überwachung der Arbeitnehmenden hat seine Tücken

Kontrollen sind notwendig. Dabei sind aber immer der Persönlichkeitsschutz der Arbeitnehmenden und der Datenschutz zu beachten. Die Arbeitgeberin muss sich fragen, ob die Kontrollen tatsächlich Sinn machen, denn in vielen Fällen ist Vertrauen besser.

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Prof. Dr. iur. ­Thomas Geiser ist Professor für Privat- und ­Handelsrecht an der Universität St. Gallen und ­nebenamtlicher Richter am Bundes­gericht.

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