Was die EU-Whistleblower-Richtlinie für Schweizer Arbeitgeber bedeutet
Mit dem Inkrafttreten der EU-Whistleblower-Richtlinie am 17. Dezember 2021 sind Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz zu einem anonymen Hinweisgebersystem verpflichtet; 2023 wird die Grenze auf 50 Mitarbeitende gesenkt. Was viele nicht wissen: Die Richtlinie betrifft auch Schweizer Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen im EU-Raum. Klar ist, das Hinweisgebersystem wird ein Muss, verpflichtend auf Rechtswegen und unerlässlich im Employer Branding.
Bild: zVg.
Positive Effekte des Hinweisgeberschutzes
Die EU-Richtlinie sieht vor, dass Hinweisgebenden die Möglichkeit geboten werden muss, anonym und sicher Hinweise zu platzieren – per Telefon und schriftlich digital. In der Praxis zeigt sich, dass es Mitarbeitenden oft an Mut oder Vertrauen fehlt, um einen Verstoss zu melden. Vermehrt publik gewordene Fälle zeigen, warum das Thema für alle Unternehmen von Interesse sein sollte. Frühzeitiges Identifizieren von Missständen reduziert das Risiko für juristische oder finanzielle Konsequenzen sowie für irreversible Reputationsschäden und birgt gleichzeitig die Chance sich als proaktiver Arbeitgeber zu positionieren. Der Trend geht klar in Richtung Awareness für ethische Themen und transparente Unternehmenskultur. Man kann davon ausgehen, dass sich in naher Zukunft kein Unternehmen mehr leisten kann, nicht über ein professionelles Hinweisgebersystem zu verfügen.
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