30 Grad im Schatten: So laufen Arbeitnehmer nicht heiss
Der Arbeitgeber muss laut Gesetz auf die Gesundheit des Arbeitnehmers gebührend Rücksicht nehmen. Gerade bei hohen Temperaturen sind gewisse Regeln einzuhalten.
Auch bei grosser Hitze empfiehlt die Suva, nicht mit nacktem Oberkörper zu arbeiten. (Bild: Keystone)
Der Sommer ist endlich da! Die Sonne brennt vom Himmel, vielerorts klettert das Thermometer auf über 30 Grad. Glücklich der, der in einem klimatisierten Büro und nicht in der prallen Sonne arbeiten muss.
Auch wenn mancher Arbeiter unter der Hitze stöhnt: Hitzefrei gibt es in der Schweiz nicht. Doch sieht das Gesetz gewisse Pflichten der Arbeitnehmer und -geber vor, die das Arbeiten an heissen Tagen etwas erträglicher machen sollen.
Gesundheit schützen
In Artikel 6 des Arbeitsgesetzes heisst es: «Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zum Schutze der Gesundheit der Arbeitnehmer alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind.» Der Arbeitsablauf muss laut Gesetz so gestaltet werden, dass Gesundheitsgefährdungen und Überbeanspruchungen der Arbeitnehmer vermieden werden.
Von Hitzephasen speziell betroffen sind Menschen, die schwere körperliche Arbeit im Freien verrichten. Vor allem der Kreislauf ist belastet. Die Gefahren dürfen nicht unterschätzt werden: Hitze kann Schwindel, Kopfschmerzen und Übelkeit auslösen sowie zu Krämpfen, Erschöpfung oder im schlimmsten Fall zu einem Hitzschlag führen, wie es auf der Homepage der Suva heisst. Gemäss Arbeitsgesetz ist es Pflicht des Arbeitgebers, die Arbeitnehmer vor übermässiger Sonneneinstrahlung zu schützen (ArG, Art. 20) sowie den Mitarbeitern sauberes Trinkwasser zur Verfügung zu stellen (ArG, Art. 35).
Checkliste der Suva
Die Suva hat eine Checkliste erstellt zum Vorgehen bei Temperaturen von über 25 Grad im Schatten. So müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern nicht nur Wasser, sondern für Pausen auch schattige Plätze zur Verfügung stellen. Sehr schwere Arbeiten sollen auf die frühen Morgenstunden verschoben werden. Bei höheren Temperaturen sind weitere Massnahmen vorgeschrieben, etwa mindestens fünf Minuten Pause pro Stunde im Schatten oder möglichst nicht in der prallen Sonne arbeiten.
Nicht nur die Hitze allein ist ein Problem, schädlich kann auch die Sonneneinstrahlung (UV-Licht) sein. Für Arbeiten im Freien empfiehlt die Suva deshalb, Hut oder Helm, Sonnenbrille und geeignete, möglichst leichte Kleider zu tragen sowie nicht mit nacktem Oberkörper zu arbeiten. Zudem sollen sich Arbeiter regelmässig mit Sonnencreme einreiben und viel Wasser trinken.
Gesundheitsbeeinträchtigend kann auch das Ozon sein, das sich bei intensiver Sonneneinstrahlung bildet. Bodennahes Ozon wirkt als Reizgas, das zu Augenbrennen, Reizgefühl in Hals und Rachen, Atemnot und Kopfschmerzen führen kann.
Hitzeschutz auch in Gebäuden
Auch wer in Gebäuden arbeitet, muss vor Hitze geschützt werden: An exponierten Fenstern sind gemäss Suva Storen zu montieren, Ventilatoren zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls Klimageräte zu installieren. Raumtemperatur, Luftgeschwindigkeit und Luftfeuchtigkeit dürfen die Gesundheit nicht beeinträchtigen, heisst es im Arbeitsgesetz.
Infos und Tipps unter www.suva.ch/hitze