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Braucht es die Schriftform bei Arbeitsverträgen?

Haben Sie gewusst, dass man Arbeitsverträge auch mündlich schliessen kann? Das Gesetz stellt keine Formvorschrift an Arbeitsverträge. Dennoch schliesst man den Arbeitsvertrag traditionellerweise schriftlich ab. Immerhin geht es für beide Vertragsparteien um einen fundamentalen Deal: Für den Arbeitnehmer geht es um seine Existenz, für den Arbeitgeber um seine Funktionsfähigkeit.

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Myra Fischer Rosinger

Myra Fischer-Rosinger ist Direktorin von swissstaffing, dem Branchenverband der Personaldienstleister. Die Politologin und Volkswirtschaftlerin prägt die Entwicklung von swissstaffing seit 2006. Massgeblich beteiligt war sie an der Einführung des Gesamtarbeitsvertrags Personalverleih, der seit 2012 in Kraft ist. Im Branchenverband swissstaffing sind 300 schweizerische Personaldienstleister organisiert. Der Arbeitgeberverband ist Kompetenz- und Servicezentrum für die Temporärbranche und vertritt die Anliegen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. www.swissstaffing.ch

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