«Es gilt, den Schaden für beide Seiten in Grenzen zu halten»
Tommy Hofmann, Vorstandsmitglied des VPA (Verband der Personal- und Ausbildungsfachleute) und Leiter des Betriebspsychologischen Instituts BPIH, Bern, sagt, worauf es bei einer menschlichen Kündigung ankommt.
Was gilt es in der Vorphase einer Kündigung zu beachten?
Schon im Vorfeld muss der Mitarbeitende Hinweise auf ungenügende Zielerreichung erhalten und deutlich auf Zielsetzungen hingewiesen werden. Er muss wissen, welche Konsequenzen ihn bei Nichterfüllung erwarten. Dabei muss ein klares Ultimatum mit Ziel und Termin gesetzt werden. Verweise und Verwarnungen müssen schriftlich erfolgen, damit man später über gute Beweismittel verfügt.
Was ist bei Kündigungen wegen Mitarbeiterverfehlungen besonders wichtig?
Es gilt, den Schaden für beide Seiten in Grenzen zu halten. Denn der Gekündigte wird von allen Seiten und in jedem Vorstellungsgespräch gefragt werden, warum er seine Arbeitsstelle verlassen musste.
Kann er sein Gesicht nicht wahren, wird er sich negativ über seinen Ex-Arbeitgeber äussern. Die Qualität der Kündigung hat nachhaltigen Einfluss auf das Firmenimage.
Welche Hilfen sind denkbar?
Das kann ganz praktischer Natur sein: Support beim Erstellen der Bewerbungsdokumentation, Hilfe bei der Vorbereitung auf Bewerbungsgespräche. Denkbar ist aber auch eine externe psychologische Betreuung oder eine Laufbahnberatung. Auch eine Freistellung kann helfen, weil der Mitarbeitende so nicht mehr den unangenehmen Fragen im Betrieb ausgesetzt ist. Auf keinen Fall sollte man ihn sich selbst überlassen.