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Gesuch um Allgemeinverbindlicherklärung des GAV Personalverleih beim Seco eingereicht

Anfang November haben die Sozialpartner des GAV Personalverleih – swissstaffing, Unia, Syna, Angestellte Schweiz und der Kaufmännische Verband Schweiz – das Gesuch für die Allgemeinverbindlicherklärung des GAV Personalverleih beim Seco eingereicht.

swissstaffing ist fest davon überzeugt, dass der ausgehandelte GAV Personalverleih die Rahmenbedingungen für die Personalverleiher wesentlich verbessern wird: Die Personalverleiher profitieren von einheitlichen Berufsbeiträgen sowie von einem einfacheren Abrechnungsverfahren und werden damit administrativ spürbar entlastet. Die bereits heute geschuldeten Vollzugsbeiträge werden mit dem GAV Personalverleih neu für die kostenlose Bereitstellung einer GAV-Datenbank (analog swisstempdata) eingesetzt und kommen den Personalverleihern auf diesem Weg zugute. Durch die Sozialpartnerschaft erhalten die Personalverleiher mehr Mitsprache bei der Formulierung von GAV-Inhalten und beim Vollzug. Schliesslich wirkt der GAV imagebildend; Politik und auch potenzielle Mitarbeitende nehmen die Personalverleiher als verantwortungsbewusste Partner am Arbeitsmarkt wahr.

Die Allgemeinverbindlicherklärung des GAV Personalverleih ist aus der Sicht von swissstaffing von zentraler Bedeutung. Es wird damit sichergestellt, dass in der Branche des Personalverleihs «gleich lange Spiesse» gelten, weil sich alle Personalverleiher an dieselben Regeln zu halten haben. Der GAV verhindert auf diese Weise unlauteres Wettbewerbsgebaren, wie beispielsweise Lohndumping, und verschliesst auch den Einsatzbetrieben die Möglichkeit, über den Umweg der Temporärarbeit die Löhne zu drücken.

Wesentlicher Faktor bei Abstimmung über die Personenfreizügigkeit

Stimmt der Bundesrat dem Gesuch zu, wird der GAV Personalverleih zum grössten Gesamtarbeitsvertrag in der Schweiz. Es werden ihm rund 260000 Arbeitnehmende unterstehen. Der nächstkleinere GAV ist der des Gastgewerbes und umfasst 206000 Arbeitnehmende. Für die anstehende Abstimmung über die Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit ist ein allgemeinverbindlich erklärter GAV für den Personalverleih von ausserordentlicher Bedeutung. Er stellt eine geeignete Antwort dar gegen häufig geäusserte Bedenken, dass EU-Staatsangehörige bereit wären, in der Schweiz zu Dumpinglöhnen zu arbeiten und damit die Schweizer Arbeitnehmenden unlauter zu konkurrenzieren. Von den ausländischen Kurzaufenthaltern und Grenzgängern ist ein beachtlicher Teil bei Schweizer Personalverleihern angestellt. Mit dem GAV Personalverleih, der Mindestlohnvorschriften enthält, wird somit ein gewichtiger Teil der ausländischen Arbeitnehmerschaft ohne ständigen Wohnsitz in der Schweiz erreicht. Oft handelt es sich dabei gerade um jene tieferen Lohnsegmente, von denen die Personenfreizügigkeitsgegner befürchten, dass sie unter Druck geraten könnten.

Mit dem GAV Personalverleih sorgen die Sozialpartner somit einerseits für günstige Rahmenbedingungen im Personalverleih und andererseits für vernünftige Mindeststandards bei der Beschäftigung von temporärem Personal. Wenn swissstaffing auf diesem Weg erreicht, dass gewisse Bedenken zur Personenfreizügigkeit zerstreut werden, dient das sowohl den Personalverleihern als auch der Wirtschaft als Ganzes. Denn beide profitieren massiv von der Personenfreizügigkeit. Und auf diesem Weg dient die Personenfreizügigkeit nicht zuletzt auch den Arbeitnehmenden in der Schweiz. Denn erst wenn es der Wirtschaft gut geht – und dafür ist sie auf Rekrutierungsmöglichkeiten im EU-Ausland angewiesen –, werden Aufträge erteilt, neue Projekte beschlossen, und Stellen vergeben.

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Myra Fischer Rosinger

Myra Fischer-Rosinger ist Direktorin von swissstaffing, dem Branchenverband der Personaldienstleister. Die Politologin und Volkswirtschaftlerin prägt die Entwicklung von swissstaffing seit 2006. Massgeblich beteiligt war sie an der Einführung des Gesamtarbeitsvertrags Personalverleih, der seit 2012 in Kraft ist. Im Branchenverband swissstaffing sind 300 schweizerische Personaldienstleister organisiert. Der Arbeitgeberverband ist Kompetenz- und Servicezentrum für die Temporärbranche und vertritt die Anliegen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. www.swissstaffing.ch

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