Herausforderung Klimawandel: Wie Pensionskassen einen Beitrag leisten
Institutionelle Investoren spielen punkto Nachhaltigkeit eine wichtige Rolle, da sie Finanzströme in die gewünschten Sektoren lenken können – so auch Pensionskassen.
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Der Klimaschutz ist eine der grössten Herausforderung unserer Zeit. Sollen die Klimaziele des Pariser Abkommens erreicht werden, ist es entscheidend, die Finanzflüsse klimaverträglich auszurichten, denn auch Investitionen verursachen CO2-Emissionen. Mit der Integration von ESG-Kriterien im Anlageprozess leisten Pensionskassen einen Beitrag zur Dekarbonisierung der Wirtschaft.
Anlage von Pensionskassengelder
Mit einer Bilanzsumme von insgesamt 1063 Milliarden Schweizer Franken per Ende 2020 verfügen die Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz beim grünen Anlegen über eine grosse Hebelwirkung. Die Integration der ESG-Aspekte in ein Anlageportfolio ist jedoch nicht ganz so trivial, wie es auf den ersten Blick scheint: Die Vorsorgeeinrichtungen befinden sich in einem Spannungsfeld von Rendite, Risiko und Nachhaltigkeit. Wie Vorsorgegelder angelegt werden dürfen, wird in den Anlagevorschriften der Verordnung über die berufliche Vorsorge geregelt. In dieser wird allerdings nicht explizit auf nachhaltiges Investieren eingegangen. Im erweiterten Sinne kann die Integration von ESG-Kriterien im Anlageprozess als Teil der treuhänderischen Sorgfaltspflicht verstanden werden. «Grüne» Anlagen sind demnach gesetzlich erlaubt, solange das langfristige Vorsorgeziel nicht beeinträchtigt wird und die Anlagerisiken angemessen diversifiziert sind.
Entscheid über Anlagen liegt beim Stiftungsrat
Mit gestiegenem Bewusstsein für den Klimawandel legen die Versicherten zunehmend Wert auf eine umsichtige und nachhaltige Anlage ihres Vorsorgevermögens. Doch wie «grün» darf es sein? Die Meinung der Versicherten abzuholen, wäre wünschenswert, ist aber bei grösseren Sammelstiftungen kaum umsetzbar. Der Entscheid, wie Vorsorgegelder angelegt werden, obliegt jedoch dem Stiftungsrat. Als oberstes Organ einer Vorsorgeeinrichtung nimmt er die Interessen der Versicherten wahr und legt deren strategische Ziele sowie Grundsätze fest. Auch wenn er sich für verantwortungsbewusstes Investieren entscheidet, ist es damit allein noch nicht getan. Ein klarer Umsetzungsfahrplan, eine laufende Messung und eine transparente Berichterstattung sind ebenso vonnöten.
Gemeinsames Verständnis
Eine erste Hürde ist oft der Konsens. Wie soll die Nachhaltigkeitsstrategie aussehen? Und wie wird der Begriff Nachhaltigkeit interpretiert? Zudem gibt es keine einheitliche, allgemein verbindliche Definition für ESG. Dafür eigene Präferenzen in Form von Grundsätzen festzulegen, ist elementar, weil diese die Basis für die Ausgestaltung der Anlagestrategie bilden, in der ESG-Aspekte auf unterschiedliche Art integriert werden. Ein zentrales Element ist beispielsweise die direkte Einflussnahme auf investierte Unternehmen. Das geschieht durch die Ausübung der Stimmrechte und über einen aktiven Dialog. Seit der 2013 angenommenen Minder-Initiative ist die Stimmrechtsausübung bei börsenkotierten Aktien bei den Schweizer Vorsorgeeinrichtungen fest verankert. Noch liegt der Fokus meist auf der Vergütung und der Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern, also dem «G» von ESG. Ein stärkeres Abstimmungsverhalten zu Klima- und sozialen Themen sollte daher stärker ins Auge gefasst werden.
Ein weiterer einflussreicher Hebel ist das Portfoliomanagement, wo die klassische Finanzanalyse mit ESG-Kriterien ergänzt wird. Dabei kommen Negativ- und Positivkriterien zur Anwendung. Besonders häufig sind Ausschlüsse, die sich auf Branchen, Aktivitäten oder Geschäftspraktiken beziehen, wie Firmen, die Massenvernichtungswaffen herstellen, oder der Kohleabbau. Viele Pensionskassen halten sich hierzu an die Ausschlussliste des Schweizer Vereins für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen (SVVK-ASIR). Der Verein führt eine schwarze Liste mit Unternehmen, die nachweislich gegen Schweizer Gesetze sowie von der Schweiz ratifizierte internationale Konventionen verstossen. Das Investieren in solche Firmen ist heutzutage aus ethischen und ökologischen Gründen nicht vertretbar. Bei den Ausschlüssen steht die Risikoverminderung im Vordergrund.
Die wirkungsorientierten und Themenanlagen zielen hingegen darauf ab, einen positiven und messbaren Beitrag zu drängenden Herausforderungen der Welt zu leisten. Bei der Implementierung der unterschiedlichen Ansätze muss auf Stufe Gesamtvermögen jedoch sichergestellt werden, das Vorsorgeziel nicht zu beeinträchtigen. So ist das Rendite-Risiko-Profil nachhaltiger Anlagen nicht automatisch besser als jenes eines klassischen Portfolios und eine eindimensionale Ausrichtung daher wenig sinnvoll. Einer nachhaltigen Anlage muss es gelingen, Nachhaltigkeits- und Kapitalmarktziele gleichzeitig zu erreichen. Pensionskassen sind dabei gefordert, denn die Formulierung und die konsistente Implementierung einer Nachhaltigkeitsstrategie werden anhand verschiedener Massnahmen immer wichtiger.