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HR Today Blog
Personaldienstleister: Leidtragende und Wegbereiter zugleich beim «Inländervorrang light»
So, jetzt haben wir’s fast geschafft. Die Masseneinwanderungsinitiative ist ins Gesetz gegossen, und die Verordnung wurde in die Vernehmlassung geschickt. Per 1. Januar 2018 soll das Ganze in Kraft treten. Das Parlament hat sich mit dem «Inländervorrang light» für eine Variante entschieden, die die Personenfreizügigkeit und damit die bilateralen Verträge bewahrt. Und es hat sich bemüht, die Eingriffe in die unternehmerischen Abläufe gering zu halten. Letzteres ist ihm teilweise gelungen.
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