Sicher durch den Winter
Schnee, Kälte und die kürzeren Tage bringen im Winter zusätzliche Gefahren mit sich. Um sich vor Klagen zu schützen, müssen Firmen und Hausbesitzer vorsorgen.
Gefahr Dachlawinen: Schnee auf Dächern muss beseitigt werden. (Bild: Keystone)
295'000 Menschen verunfallen in der Schweiz jedes Jahr, weil sie stolpern, ausrutschen oder stürzen. 55'000 der Sturzunfälle passieren am Arbeitsplatz. Deren Zahl ist im Winter besonders hoch. Glätte auf Verkehrswegen und Arbeitsplätzen sowie mangelnde Beleuchtung gehören zu den Hauptgefahren im Winter.
Eine seriöse und frühzeitige Planung trägt dazu bei, dass der Schnee rasch geräumt und entsorgt werden kann. Ein wirksamer Winterdienst ist gerade auf dem Firmengelände besonders wichtig, um späteren Klagen vorzubeugen.
Planung
- Prioritätenliste erstellen: Zuerst Treppen und Rampen räumen, danach je nach Wichtigkeit das übrige Areal
- Alarmdispositiv erstellen sowie Aufgaben und Zuständigkeiten aller Beteiligten festlegen
- Schneedepots planen: Das Schmelzwasser muss problemlos abfliessen; geeignet ist der tiefste Punkt des Geländes, in der Nähe von Schächten und Rinnen
- Maschinen und Werkzeuge für den Winterdienst überprüfen
- Schneeketten bereithalten
- Persönliche Schutzausrüstung für die Mitarbeiter überprüfen
- Frühzeitig Salz, Split oder andere Hilfsmittel besorgen
Internes Warnsystem
- Interne Kommunikation des Unternehmens nutzen, um auf besondere Gefahren aufmerksam zu machen
- Flyer und Infos auflegen
- Mehr-Augen-Prinzip: Rückmeldungen einholen bei Verantwortlichen und Nutzern der Liegenschaft, um Sicherheitslücken zu erkennen
Vorkehrungen ab Herbst
- Laub auf den Verkehrswegen des Firmenareals entfernen (Ausrutschgefahr)
- Morsche Äste frühzeitig entfernen
- Rinnen und Ablaufschächte säubern, damit Regen und Schmelzwasser gut abfliessen kann
- Wege, Hauszugänge und Plätze gut ausleuchten
- Schmutzschleuse sauberhalten; eine Schmutzschleuse von fünf Metern im Eingangsbereich sorgt für mehr Sicherheit, da sie rund 80 Prozent des eingetragenen Schmutzes und der Nässe aufnehmen kann
- Regelmässige Kontrollgänge durchführen
- Wetterprognosen beachten, um rasch reagieren zu können, etwa bei Schnee
- Verkehrswege präventiv salzen oder splitten
- An besonders gefährdeten Stellen Streumittel bereitstellen
Schnee räumen, Schäden beheben
- Schnee gemäss Alarmdispositiv und Prioritätenliste räumen
- Erste Priorität haben Treppen und Rampen; diese müssen schwarzgeräumt werden, also schneefrei sein
- Treppen und Rampen regelmässig kontrollieren
- Handläufe von Schnee befreien
- Gehwege so räumen, dass sich zwei Personen problemlos kreuzen können
- Schnee aus Sicherheitsgründen nicht zu nahe bei Geländer oder Brüstungen deponieren
- Schnee nicht bei Strassenmündungen und Auffahrten deponieren (Sicht wird blockiert)
- Dächer von Schnee und Eis befreien (Gefahr von Dachlawinen)
- Eiszapfen an Dachrinnen entfernen
- Frost- und Salzschäden melden und Schäden so rasch wie möglich reparieren
Haftung im Schadensfall
- Der Werkeigentümer (Hausbesitzer) haftet für die Mängel seines Gebäudes und für den mangelhaften Unterhalt, wenn ein Schaden entsteht und der Eigentümer auf niemanden Regress nehmen kann
- Bei einem Schadenfall wegen mangelhaften Unterhalts kann der Geschädigte den Werkeigentümer haftbar machen
- Der Werkeigentümer hat die Möglichkeit, den Unterhaltsverantwortlichen zur Verantwortung zu ziehen
Weitere Infos: www.stolpern.ch
- Quelle: Suva
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