swissstaffing hat den Puls der Branche gemessen
Im Hinblick auf die Verlängerung des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) Personalverleih, welcher bereits Ende 2014 zum ersten Mal ausläuft, hat swissstaffing eine Evaluation bei allen Personalverleihern durchgeführt. Die Resultate zeigen eine recht gute Zufriedenheit und decken auf, in welchen Punkten der GAV Nutzen stiftet, und wo er die Personaldienstleistung eher behindert.
Die Befragung wurde im März 2013 im Auftrag von swissstaffing vom Marktforschungsinstitut gfs-zürich durchgeführt. Befragt wurden die CEO und Filialleitenden aller swissstaffing-Mitglieder sowie die CEO der Nichtmitglieder, die dem GAV Personalverleih unterstehen. swissstaffing ist es wichtig, die Meinung der gesamten Branche zu kennen, um eine möglichst breite Akzeptanz auch für das neu auszuhandelnde Vertragswerk zu erhalten.
Insgesamt wurden 900 Personen eingeladen, an der Befragung teilzunehmen. swissstaffing ist sehr erfreut über den hohen Rücklauf von 60 Prozent (537 Antworten). Von den Antwortenden sind drei Viertel Kleinbetriebe (mit maximal 9 internen Mitarbeitenden) und ein Viertel Grossbetriebe (mit 10 oder mehr internen Mitarbeitenden). Drei Viertel sind spezialisierte Verleiher, die in ein, zwei Branchen Personal vermitteln; ein Viertel sind branchenübergreifende Personaldienstleister. Zwei Drittel der Antwortenden stammen aus der Deutschschweiz, ein Drittel aus der Romandie. Zwei Drittel sind swissstaffing-Mitglieder, ein Drittel Nichtmitglieder.
Der GAV wird als durchaus nützlich erachtet
Insgesamt wurde der GAV Personalverleih auf einer Skala von 1,0 (sehr hinderlich) bis 5,0 (sehr nützlich) mit 3,3 Punkten bewertet (Grafik 1b). Knapp die Hälfte (47%) beurteilt diesen als nützlich / sehr nützlich für ihre Tätigkeit als Personaldienstleister. Ein Fünftel (22%) findet ihn hinderlich. Die restlichen 30 Prozent haben eine durchmischte Meinung (Grafik 1a). Da es sich um ein neues Vertragswerk handelt, an das sich die Personaldienstleister erst gewöhnen mussten, ist das ein gutes Resultat.
Je nach Eigenschaft der Personaldienstleister resultiert eine etwas andere Beurteilung des GAV (Grafik 1b). Von den Nichtmitgliedern, den grösseren Personalverleihern und den spezialisierten Verleihern wurde er leicht unterdurchschnittlich bewertet (2,9 – 3,1 Punkte). Im Gegenzug erhielt der GAV von den swissstaffing-Mitgliedern und den kleineren Personalverleihern eine überdurchschnittliche Note (3,4 – 3,6 Punkte).
Was nicht besonders gut ankommt
Die einzelnen GAV-Bestimmungen haben mehrheitlich 3,5 Punkte erhalten. Gewisse Regelungen sind aber positiv oder negativ herausgestochen. So wurde die Lohnsummengrenze von 1,2 Millionen Franken mit 2,3 Punkten als unangemessen bewertet. Gemäss Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des GAV Personalverleih sind Personalverleiher mit einer Jahreslohnsumme unter dieser Grenze dem GAV nicht unterstellt. Die 1,2-Millionen-Grenze wurde gezogen, damit für die Allgemeinverbindlicherklärung das Quorum erreicht wird.
Die befragten Personalverleiher empfinden diese Regelung als hinderlich, da sie Marktnachteile und Lohndumping durch die nicht unterstellten Verleiher befürchten. swissstaffing kann diese Kritik nachvollziehen, da es von Beginn weg sein Bestreben war, mit dem GAV ein Regelwerk zu schaffen, das für die gesamte Branche gelten soll. Den Bundesratsbeschluss hat swissstaffing deshalb auch mit Missfallen entgegennehmen müssen. Im Hinblick auf die Erneuerung des GAV setzt sich swissstaffing zusammen mit seinen Sozialpartnern für eine Senkung bzw. Abschaffung der Lohnsummengrenze ein. Dass sich etliche Verleiher freiwillig dem GAV Personalverleih angeschlossen haben, hilft dem Verband dabei.
Weniger deutlich, aber mit 3,1 Punkten auch unterdurchschnittlich abgeschnitten hat die Regelung der Überzeit im GAV Personalverleih. Kritisiert wird, dass es neben der wöchentlichen Überzeit auch eine tägliche Überzeit gibt. Diese Regelung lässt wenig Spielraum und bereitet dann Probleme, wenn die Temporärarbeitenden ihre wöchentliche Arbeitszeit gerne flexibler einteilen würden oder wenn der Einsatzbetrieb für seine Festangestellten eine liberalere Arbeitszeitregelung kennt.
Schliesslich ist die Komplexität des Vertragswerks ein relativ häufig genannter Nachteil. swissstaffing ist es zwar gelungen, in wichtigen Punkten eine Vereinfachung herbeizuführen. Dies gilt insbesondere für den einheitlichen GAV-Beitrag, der die rund 80 verschiedenen Beiträge ersetzt, die bis zum Inkrafttreten des GAV Personalverleih an unzählige andere Stellen zu entrichten waren. Trotzdem bleibt der GAV Personalverleih ein differenziertes System, da der Personalverleih branchenübergreifend erfolgt. Gerade punkto Lohn müssen die Branchenunterschiede in den GAV Personalverleih einfliessen. Die Anwendung des GAV wird dadurch nicht ganz einfach. Deshalb kann swissstaffing diesen Kritikpunkt verstehen. Der Verband wird im Rahmen der Verlängerungsverhandlungen weitere Vereinfachungen anstreben. Das Arbeitsvermittlungsgesetz setzt hier allerdings ziemlich starre Grenzen, da es selber auf andere Branchen-GAV Bezug nimmt und der GAV Personalverleih dem Rechnung tragen muss.
swisstemplegal, der neue Rechtsdienst von swissstaffing
swisstemplegal berät schwergewichtig im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht, dem Arbeitsvermittlungsrecht und allgemeinen Vertragsrecht sowie dem Sozialversicherungsrecht. Selbstverständlich unterstützt swisstemplegal die Mitglieder auch in weiteren Rechtsgebieten und empfiehlt bei Bedarf eine Fachperson. swisstemplegal führt keine Prozesse, vermittelt im Bedarfsfall aber einen geeigneten Rechtsanwalt.
Der Rechtsdienst steht den swissstaffing-Mitgliedern bei Kurzberatungen (bis 30 Minuten) wie bisher unentgeltlich zur Verfügung; Nichtmitglieder können vom Service für 50 Franken pro Viertelstunde profitieren. Neu bietet swisstemplegal exklusiv für die swissstaffing-Mitglieder vertiefte Rechtsberatungen (über 30 Minuten) zum kostengünstigen Satz von 180 Franken pro Stunde (45 Franken pro Viertelstunde) an.
Der Rechtsdienst ist am Montag von 13.30 bis 17.00 Uhr und von Dienstag bis Donnerstag von 08.30 bis 12.00 Uhr unter 044 388 95 75 erreichbar. Schriftliche Anfragen können während der gesamten Bürozeit eingesendet werden an: legal@swissstaffing.ch oder swissstaffing, Stettbachstrasse 10, 8600 Dübendorf.
Das swisstemplegal-Team besteht aus Michael Müller und Arie Joehro, der den Rechtsdienst leitet. Im Verlaufe dieses Jahres wird swisstemplegal um eine Person aus der Romandie erweitert.
Was die Personalverleiher begrüssen
Eine überdurchschnittliche Bewertung haben die Personalverleiher der Krankentaggeldregelung im GAV Personalverleih erteilt. Insbesondere die Karenzfrist von zwei Tagen wird von den Befragten mit 3,9 Punkten als nützlich angesehen. Diese Karenzfrist besteht in Analogie zur Karenzfrist, wie sie die Unfallversicherung kennt. swissstaffing nimmt dieses Votum der Befragten sehr ernst und ist bemüht, diesen Vorteil des GAV im Rahmen der Erneuerungsverhandlungen möglichst aufrechtzuerhalten.
Die zweite, auffallend positiv bewertete GAV-Bestimmung betrifft den 13. Monatslohn. Offenbar erachtet es eine grosse Mehrheit der Personalverleiher als sinnvoll, dass der GAV einen solchen vorschreibt. Möglicherweise ist der 13. Monatslohn ein Element im GAV, das bei ihren temporären Mitarbeitenden besonders gut ankommt.
Als grössten Vorteil des GAV erachten rund 40 Prozent der Befragten, dass er ein einheitliches Regelwerk schafft, das für alle gilt (Grafik 2). Im Sinne eines Wermutstropfens ist dies aber gleichzeitig auch der grösste Kritikpunkt, da der GAV eben nicht restlos für alle gilt, weil Kleinstverleiher mit einer jährlichen Lohnsumme unter 1,2 Millionen Franken diesem nicht unterstehen.
25 Prozent der befragten Personalverleiher sehen den grössten Vorteil des GAV in den Mindestlöhnen, welche Dumping verhindern. 7 Prozent erachten den neuen Weiterbildungsfonds für Temporärarbeitende als grössten Vorteil des GAV. Und 6 Prozent schätzen den GAV besonders dafür, dass er eine Absicherung für ihre temporären Mitarbeitenden bietet.
swissstaffing liess sich selber messen
Und was halten die Personalverleiher von swissstaffing? Neben der Beurteilung des GAV wollte swissstaffing in der Befragung auch erfahren, wie zufrieden die Mitglieder mit seinen Dienstleistungen sind.
swissstaffing unterstützt seine Mitglieder mit einer breiten Service-Palette, von der jedes Mitglied jene Angebote nutzt, die es am besten gebrauchen kann. Am breitesten ist die Nutzung des Newsletters und der Statistiken. Die Nutzer der einzelnen Dienstleistungen sind mit diesen durchs Band zufrieden. Allesamt haben sie zwischen 3,5 und 3,9 Punkten erhalten, wobei 1,0 gar nicht zufrieden bedeutet und 5,0 sehr zufrieden (Grafik 3). Die beste Bewertung erhält die Pensionskasse von swissstaffing. Auch die aktuelle Swisscanto-Studie über die Pensionskassen in der Schweiz(1) bestätigt erneut, dass die Stiftung 2. Säule swissstaffing in praktisch allen Belangen – punkto Deckungsgrad, Aktive/Rentner-Verhältnis, Performance und Verwaltungskosten – eine äusserst konkurrenzfähige Kasse ist.
Die grösseren Mitglieder sowie die Personaldienstleister aus der Romandie haben die Angebote von swissstaffing etwas kritischer beurteilt. Insgesamt sind die Bewertungsunterschiede aber nicht sehr gross. Die Erreichbarkeit und die Reaktionszeit von swissstaffing wird von 62 bzw. 64 Prozent der Mitglieder als gut oder sehr gut beurteilt. Zwei Drittel der Befragten sind mit der Service-Palette rundum zufrieden.
swissstaffing ist über die gute Bewertung seines Leistungsangebots erfreut und bestrebt, das noch vorhandene Verbesserungspotenzial auszuschöpfen! So wird swissstaffing zum Beispiel im Bereich Rechtsberatung sein Angebot per 1. Juni 2013 ausbauen (siehe Kasten).
- (1) 13. Swisscanto-Umfrage Schweizer Pensionskassen 2013. www.swisscanto.ch