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Das neue Grenzgängerabkommen zwischen der Schweiz und Italien ist am 17.7.2023 in Kraft getreten. Die meisten Änderungen sind seit dem 1.1.2024 wirksam. Die Unterscheidung zwischen «alten» Grenzgängern, «neuen» Grenzgängern und solchen ausserhalb der Grenzzonen ist sehr wichtig. Dazu ist ein grundlegendes Verständnis der Bestimmungen notwendig. Auch die korrekte Anwendung der Tarifcodes in den betroffenen Kantonen GR, TI und VS sind Voraussetzung für eine korrekte Berechnung der Quellensteuern. Die Meldung nach Italien ist neu. Wer muss mit welchen Details mit welcher Variante gemeldet werden? Wem kann seit 1.1.2024 wieviel Telearbeit gewährt werden?
Es werden folgende Themen behandelt:
- Alte und neue Grenzgänger nach den Grenzgängerabkommen Schweiz – Italien von Unternehmen in der Schweiz
- Grenzgänger ausserhalb des Geltungsbereichs der Grenzgängerabkommen nach DBA
- Jahresmeldung nach Italien – notwendige Informationen innerhalb der Unternehmung und im Austausch mit den Behörden mit oder ohne ELM Meldung
- Telearbeitsbestimmungen für Grenzgänger im Bereich der Steuern
- Telearbeitsbestimmungen im Bereich der Sozialversicherungen
- Kombinierte Fallbeispiele
Veranstaltungsdatum
Dienstag, 14.01.2025, 12:00 to 13:30
Veranstalter
Zulauf Consulting & Trading GmbH
Veranstaltungsort
virtuelle Schulung (Zoom)
Preis
210.00(inkl. MwSt) Seminarteilnahme, Veranstaltungsunterlagen