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Aufgrund grosser Nachfrage findet dieses Seminar nun bereits zum dritten Mal statt!
In Ihrem Alltag als HR-Leiter, Mitarbeiterentwicklungsverantwortlicher oder Sachbearbeiter in der HR-Administrations und Lohnbuchhaltung ändert sich im Bereich Aus- und Weiterbildung einiges. Denn am 30. November 2017 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung das Kreisschreiben 42 zur steuerlichen Behandlung der berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten publiziert. Damit regelt sie die Steuerveranlagung und beantwortet Einzelfragen von Arbeitgeberseite zum steuerbaren Aufwand und Lohnausweis.
Gleichzeitig treten am 1. Januar 2018 die Änderungen von Berufsbildungsgesetz und -verordnung zur Subjektfinanzierung in Kraft. Mit diesen Bestimmungen will der Bundesrat die höhere Berufsbildung wie eidgenössische Prüfungen, Berufsprüfungen, höhere Fachprüfungen sowie Lehrgänge an höheren Fachschulen fördern.
An unseren Veranstaltungen zeigen wir Ihnen, wie sich diese Neuerungen auf Ihre Aus- und Weiterbildungspolitik sowie Ihre internen Prozesse auswirken und wie Sie beides gezielt anpassen. Dabei gehen wir ausdrücklich auf Ihre Fragen aus der Praxis ein und präsentieren konkrete Beispiele.
Das genaue Programm und die Anmeldung finden Sie auf der genannte Internetseite.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch hier auf hr-today.ch im Artikel von Frau Zulauf: http://hrtoday.ch/de/article/aus--weiterbildungs-und-umschulungs-kosten-worauf-arbeitgeber-achten-sollten
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