Am 1. Juli 2027 erfolgt eine Angleichung und Erweiterung der Leistungen aus dem EO-Gesetz. Die entsprechenden Anpassungen in der Verordnung wurden bereits veröffentlicht. Je nach Ausgangslage müssen in den Unternehmen verschiedene Überlegungen angestellt und Fragen beantwortet werden. Beispielsweise: Muss der Arbeitgeber einen Urlaub gewähren, wenn die Voraussetzungen für die EO-Leistungen nicht erfüllt sind? In welchem Fall darf gekündigt werden und in welchem nicht?