Claus-Peter Sommer
Zugegeben, es hört sich verlockend an: Anonyme Bewerbungen verhindern Diskriminierungen. Rückschlüsse auf einen ethnischen, religiösen oder migrationsbezogenen Hintergrund wären so nicht möglich und alle Bewerber würden zumindest auf der ersten Stufe eines Bewerbungsverfahrens gleich behandelt: Ein Mohammed F. hätte die gleiche Chance wie ein Beat R., eine Hürrem Y. die gleiche wie eine Erika H. So lautet zumindest die Theorie.
Wenn man jedoch Chancengleichheit für alle Bewerber möchte, müssten sich alle anonym bewerben. Nur so wären Personalentscheider angehalten, keine Rückschlüsse aus dem Namen des Bewerbers zu ziehen. Um dies zu erreichen, müsste es einen formalen Rahmen geben, beispielsweise durch ein Gesetz, das alle Bewerber faktisch zwingt, sich anonym zu bewerben.
Dies wäre ein Einschnitt in die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen, was zumindest in der Schweiz nicht durchsetzbar wäre. Somit bleibt nur die Möglichkeit, Bewerber selbst entscheiden zu lassen, ob sie in einer Bewerbung ihren vollen Namen angeben, es mit einem Pseudonym oder ganz anonym versuchen. Damit diskriminiert sich jedoch jeder Bewerber selbst.
Warum verschweigt jemand seinen Namen? Hat er etwas zu verbergen? Es wird ein Misstrauen geschaffen, das der Bewerber selber verursacht. Warum soll ein Personalentscheider jemandem trauen, der sich in der Anonymität versteckt? Ein Recruiter wird bevorzugt jene Bewerber zum Gespräch einladen, bei denen er Klarheit hat, also Bewerber, die sich unter ihrem richtigen Namen bewerben. – Denken wir den Prozess weiter: Heute erfolgen die meisten Bewerbungen inzwischen elektronisch. Demzufolge müssten sich Bewerber anonyme E-Mail-Adressen zulegen, ihre Kontaktdaten verfremden oder sich über einen Mittelsmann kontaktieren lassen. In wichtigen Bewerbungsunterlagen wie Zeugnissen oder Testaten müssten die Namen vom Bewerber geschwärzt werden: Ein Aufwand, den viele wohl nicht tätigen wollen. Und selbst wenn es ein Bewerber in den nächsten Auswahlschritt zum Interview schafft, trifft Mohammed F. den Personalverantwortlichen von Angesicht zu Angesicht. Hätte der Personalentscheider dann einen diskriminierenden Vorbehalt gegen einen Mohammed, er würde es ihm nicht sagen, sondern Mohammed mit einem Verweis auf seine unzureichende Qualifikation ablehnen.
Die Realität ist heute aber anders: Die Schweizer Volkswirtschaft ist auf Fachkräfte angewiesen. Kein rational denkender Personalentscheider lehnt einen Bewerber aufgrund seines Namens ab, wenn er die gesuchte Qualifikation mitbringt.
In der Schweiz herrscht nahezu Vollbeschäftigung, in vielen Bereichen werden Fachkräfte dringend gesucht. Diskriminierung hat hier keinen Platz. Zudem gehen wir auch sonst freizügig mit unserer Identität um. Bewerber sollten selbstbewusst sein und dazu stehen, was sie zu bieten haben: Fachkenntnisse, Motivation, Fähigkeiten.