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Echte und falsche Teilzeitarbeit

Eine gesetzliche Definition von Teilzeitarbeit gibt es nicht. Die Lehre bezeichnet eine Stelle dann als «Teilzeit», wenn daneben noch verwertbare Zeit bleibt, in der der Arbeitnehmer eine andere Stelle annehmen kann. Worauf Arbeitgeber bei Teilzeitarbeitsverträgen achten müssen.

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Prof. Dr. iur. ­Thomas Geiser ist Professor für Privat- und ­Handelsrecht an der Universität St. Gallen und ­nebenamtlicher Richter am Bundes­gericht.

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