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Haftet die Arbeitgeberin für ein Burn-out?

Ein Fallbeispiel: Das Bundesgericht hat kürzlich das Staatssekretariat für Migration verpflichtet, den Schaden zu zahlen, den eine Arbeitnehmerin erlitten hat, weil sie aufgrund eines Burn-outs invalid wurde.

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Prof. Dr. iur. ­Thomas Geiser ist Professor für Privat- und ­Handelsrecht an der Universität St. Gallen und ­nebenamtlicher Richter am Bundes­gericht.

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