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Interne oder externe Untersuchung bei Verdacht auf Fehlverhalten?

Wie hat sich eine Arbeitgeberin zu verhalten, wenn sie durch Whistleblowing oder auf andere Weise von einem möglichen Fehlverhalten eines Mitarbeiters erfährt? Abklärung tut Not. Aber soll diese intern oder durch die Strafjustiz beziehungsweise Aufsichtsbehörde erfolgen?

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Simone Geiser

Simone Geiser studierte Arbeits- und Organisationspsychologie an der Fachhochschule in Zürich. Bei Avenir Consulting ist sie als Manager für die Themen Employer Branding, Performance- und Kompetenzmanagement sowie Personaldiagnostik zuständig. 
www.avenirgroup.ch/consulting
 

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