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Interne oder externe Untersuchung bei Verdacht auf Fehlverhalten?

Wie hat sich eine Arbeitgeberin zu verhalten, wenn sie durch Whistleblowing oder auf andere Weise von einem möglichen Fehlverhalten eines Mitarbeiters erfährt? Abklärung tut Not. Aber soll diese intern oder durch die Strafjustiz beziehungsweise Aufsichtsbehörde erfolgen?

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Simone Geiser, dipl. Psych. FH, Senior Consultant bei der 
Avenir Consulting AG in Zürich.

www.avenirgroup.ch

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