Mit dem Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz beschäftigt sich auch die Fachstelle Mobbing und Belästigung in Zürich und Bern seit über 20 Jahren: «Vorfälle oder ungerechtfertigte Beschuldigungen von sexueller Belästigung beeinflussen das Arbeitsklima und die Produktivität eines Unternehmens negativ und können schwerwiegende Folgen für alle Betroffenen haben», konstatiert die Inhaberin der Fachstelle Claudia Stam. Deshalb sei es für Arbeitnehmende und Arbeitgeber wichtig, solchen Zuständen vorzubeugen und im Bedarfsfall rasch zu handeln.
Präventive Massnahmen wie Schulungen und Workshops sensibilisieren Vorgesetzte, HR-Leitende und Mitarbeitende. Ausserdem könne ein Unternehmen interne oder externe Vertrauenspersonen bestimmen sowie ein Reglement zum Thema implementieren, um aufzuzeigen, wie die Firmenkultur gelebt werde. Die «MeToo»-Debatte hat das Bewusstsein für solche Themen bei den Führungskräften geschärft, aber auch für Verunsicherung gesorgt. «Angst ist kein guter Ratgeber», findet Claudia Stam. «Es geht vielmehr darum, dass dieses Thema in Unternehmen vermehrt Platz findet und Mitarbeitende dafür sensibilisiert sind.»
* Kampagne der Universität Bern: respekt.unibe.ch
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Unter sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz fällt jedes Verhalten mit sexuellem Bezug, das von einer Seite unerwünscht ist und das eine Person in ihrer Würde verletzt. Sexuelle Belästigung kann mit Worten, Gesten oder Taten ausgeübt werden. Das heisst:
- es werden anzügliche und zweideutige Bemerkungen über das Äussere von Mitarbeitende gemacht
- es fallen sexistische Bemerkungen und Witze
- am Arbeitsplatz wird pornografisches Material aufgehängt
- Mitarbeitende erhalten unerwünschte Einladungen
- es kommt zu unerwünschtem Körperkontakt
- Mitarbeitende werden innerhalb und ausserhalb des Betriebs verfolgt
- es werden Annäherungsversuche gemacht
- es kommt zu sexuellen Übergriffen, Nötigung oder Vergewaltigung.
Quelle: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Herausgeber: Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO.
Tabelle zu Massnahmen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Alle Angaben basieren auf Eigendeklaration der genannten Unternehmen.
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