Rentenumwandlungssatz
Für die Höhe der Altersrente ist nebst der Verzinsung der Altersguthaben während dem Arbeitsleben der Rentenumwandlungssatz im Zeitpunkt der Pensionierung wichtig. Ein Umwandlungssatz von 6.8 Prozent bedeutet, dass ein Alterskapital von 100‘000 Franken in eine lebenslange Altersrente von 6‘800 Franken pro Jahr umgewandelt wird. Profond verspricht mit 7.2 Prozent nach wie vor den höchsten Umwandlungssatz.
Wie bei der Verzinsung wenden die Lebensversicherungsgesellschaften auch beim Umwandlungssatz das Splitting an. Denn der Mindestumwandlungssatz von 6.8 Prozent gilt nur für obligatorische BVG-Guthaben. Für überobligatorische Altersguthaben können die Pensionskassen die Umwandlungssätze frei bestimmen. Die Lebensversicherer und auch einige unabhängige Gemeinschafts- und Sammelstiftungen wenden auf überobligatorische Altersguthaben einen tieferen Umwandlungssatz von rund 5.8 Prozent an.
Ein versicherungstechnisch korrekter Umwandlungssatz ist im Interesse aller Beteiligten. Ein zu hoher Umwandlungssatz führt dazu, dass das angesparte Altersguthaben nicht ausreicht, um die lebenslange Altersrente zu finanzieren. Bei jeder neuen Rente entsteht dadurch ein sogenannter Verrentungsverlust. Gestopft werden müssen diese Löcher aus Mitteln der Pensionskasse, was wiederum zulasten der Aktiven geht. Dadurch werden die Altersrenten quersubventioniert und damit wird das System des Kapitaldeckungsverfahrens gefährdet.
Und jetzt?
Der Vergleich der Pensionskassen zeigt deutlich, wie gross die Unterschiede sind. KMU sind gut beraten, die eigene Pensionskassenlösung regelmässig zu überprüfen. Durch diese Überprüfung können die Prämien oft reduziert werden. Dadurch können die Lohnabzüge der Mitarbeitenden und die Sozialversicherungskosten des Arbeitgebers optimiert werden. Oder die Einsparnisse können in Form von besseren Leistungen an die Mitarbeitenden weitergegeben werden.
Bei der Wahl der Pensionskasse sind nebst den erwähnten Aspekten auch weitere Faktoren wie die Servicequalität, die strategische Ausrichtung, die Organisationsstruktur (Stichwort Stiftungsräte) zu beachten. Meist scheuen Personalverantwortliche eine Überprüfung der beruflichen Vorsorge, weil sie die Komplexität solcher Projekte scheuen. Hier bieten Spezialisten Hand. Denn letztlich geht es um zu viel und ein Nichtstun kann unter Umständen teure Folgen mit sich bringen.
Der umfassende Pensionskassenvergleich
Das Beratungsunternehmen Weibel Hess & Partner AG führt regelmässig Analysen unter den Pensionskassen-Sammelstiftungen durch. Im umfassenden Pensionskassenvergleich 2012 wurden 27 frei zugängliche Gemeinschafts- und Sammelstiftungen repräsentativ einander gegenübergestellt. Damit werden die Pensionskassen von 166'000 Firmen mit über 1.3 Millionen versicherten Personen analysiert. Dies entspricht einem Drittel des gesamten Marktes der 2. Säule in der Schweiz.
Die restlichen zwei Drittel aller Versicherten sind hauptsächlich bei firmeneigenen oder öffentlich-rechtlichen Pensionskassen versichert. Weitere Details, Checklisten, Ratgeber sowie frühere Umfrageergebnisse sind im Internet abrufbar: www.pensionskassenvergleich.ch.