HR Today Nr. 3/2019: Lichterlöschen – Vor dem Aus

Stütze in Krisensituationen

Ein Konkurs wirft viele Fragen auf. Auch in der Zusammenarbeit der konkursiten Firma mit der zuständigen Arbeitsmarktbehörde. Wir haben uns darüber mit Hansjörg Philipp unterhalten. Er ist Koordinationsverantwortlicher Arbeitsmarkt des Amts für Wirtschaft und Arbeit (AWA) des Kantons Zürich.

Herr Philipp, wie verhalten sich Arbeitgeber, wenn sich das Ende des Unternehmens abzeichnet?

Hansjörg Philipp: Einige Arbeitgeber nehmen zeitig Kontakt mit uns auf. Häufig versuchen sie jedoch, den Eindruck zu vermeiden, dass sie vor dem Konkurs stehen, weil dann Lieferanten und Kunden abspringen. Das könnte eine Negativspirale in Gang setzen oder sogar beschleunigen. Wir erfahren vom Konkurs erst dann, wenn sich Arbeitnehmende beim RAV anmelden oder wir vom Konkursamt darüber informiert werden.

Die Arbeitnehmenden ahnen meist schon vorher, dass es ihrer Firma schlecht geht. Bleiben fällige Lohnzahlungen aus oder erfolgen diese verspätet, verstärkt sich dieses Gefühl. Viele beginnen dann mit der Stellensuche und melden sich aus eigenem Antrieb bei den RAV.

Inwiefern kann das AWA Firmen dabei unterstützen, das Schlimmste zu verhindern?

Unsere Möglichkeiten sind sehr beschränkt. Kurzarbeit kann in einzelnen Fällen helfen, einen Konkurs abzuwenden, wenn es sich um nachweislich vorübergehende Arbeitsausfälle handelt. In der derzeit guten Verfassung des Arbeitsmarkts ist das aber kein Thema. Anders war dies während der Finanzkrise 2008/2009 – diese war relativ kurz und intensiv, dort konnte Kurzarbeit erfolgreich eingesetzt werden.

Ist ein Sozialplan für Sie relevant?

Falls es einen gibt, nehmen wir diesen zur Kenntnis. Seitens des AWA versuchen wir den betroffenen Unternehmen mit den RAV zur Seite zu stehen. Etwa mit Orientierungsveranstaltungen für die Betroffenen zu ihren Rechten und Pflichten gegenüber der ALV, im Konkursfall zusätzlich mit Informationen zur Insolvenzentschädigung.

Daneben helfen wir den Arbeitnehmenden bei der Stellensuche, wobei wir uns dabei auch auf die vorgelagerten Outplacementmassnahmen abstützen, die häufig Bestandteil eines Sozialplans sind.

Von einem Konkurs betroffene Arbeitnehmende können eine Insolvenzentschädigung beantragen, welche die letzten vier Monate des Lohns vor dem Konkurs abdeckt. Wie häufig wird dies beansprucht?

2018 hat die Arbeitslosenkasse des Kantons Zürich insgesamt 1328 Anträge von betroffenen Arbeitnehmenden aus 284 Unternehmen behandelt. Konkrete Beispiele dürfen wir aus Datenschutzgründen aber nicht nennen.

Gibt es eine Erfolgsstory?

Aus der jüngeren Vergangenheit nicht. Ein Erfolg war sicherlich die Rettung der Swissair. Damals hatten die RAV des Kantons Zürich ein Arbeitsmarktzentrum beim ehemaligen Firmensitz der Swissair am Balsberg eingerichtet, um die betroffenen Mitarbeitenden zu unterstützen.

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Chefredaktorin, HR Today. cp@hrtoday.ch

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