Richtig reagieren

Tod des Firmenchefs - was tun?

Swisscom-Chef Carsten Schloter hat sich das Leben genommen. Für das Unternehmen ist es in einer solchen Situation ganz wichtig, richtig zu reagieren. Eine zentrale Rolle kommt dem HR zu, sagt Experte Matthias Mölleney.

Die Nachricht vom Tod des Swisscom-Chefs kommt überraschend. Politiker und Wirtschaftsleute reagieren schockiert, auch die Mitarbeiter des Telekom-Unternehmens sind zutiefst betroffen.

Stirbt der CEO, muss die Firma sofort reagieren. «90 Prozent der Aktivitäten, die gefordert sind, betreffen die Kommunikation», sagt Matthias Mölleney, Geschäftsführer der Beratungsfirma PeopleXpert. Und zwar ist die Kommunikation Chefsache, also Aufgabe des Verwaltungsratspräsidenten. «Mindestens der direkte Vorgesetzte muss die Kommunikation übernehmen, das kann man nicht delegieren», betont Mölleney.

Wichtig ist auch die Geschwindigkeit: Die Information der Mitarbeiter hat Priorität, zuerst schriftlich via Intranet oder E-Mail, dann mündlich, entweder persönlich vor Ort oder per Videobotschaft. Die schriftliche Information muss sofort erfolgen, die mündliche innert 24 Stunden. Gemäss dem HR-Experten wäre es schlecht, wenn die Mitarbeiter via Soziale Medien vom Tod des Firmenchefs erfahren. «Oder noch schlimmer: Ein Firmenkunde kondoliert dem ahnungslosen Mitarbeiter zum Tod des Chefs.»

Neben den Kommunikations-Aktivitäten betreffen die restlichen zehn Prozent technische und rechtliche Fragen: Gibt es offene Termine, aktuelle Projekte, werden Unterschriften benötigt, etc.

HR in Schlüsselrolle

Beim Tod des Firmenchef kommt der HR-Abteilung eine zentrale Rolle zu: Sie übernimmt die Koordination, sorgt dafür, dass kommuniziert wird und bestimmt, wie kommuniziert wird. Danach klärt das HR ab, ob es Mitarbeiter gibt, die psychologische Unterstützung brauchen. Zu einem späteren Zeitpunkt folgen technische Aufgaben: Pensionskassen informieren und Abklärungen zu Lohnfortzahlungen und Ansprüchen der Hinterbliebenen treffen.

Des Weiteren muss das HR allenfalls eine Todesanzeige schalten. Ganz wichtig ist für Mölleney, dass dies in Koordination mit den Angehörigen geschieht. «Auf gar keinen Fall darf das Inserat der Firma vor der Anzeige der Familie erscheinen.» Auch Grösse und Inhalt müssen mit der Familie besprochen werden.

Abzuklären ist auch, ob die Angehörigen die Firma bei der Beerdigung dabei haben wollen. Engen Mitarbeitern sollte aber die Möglichkeit gegeben werden, privat an der Abdankung teilzunehmen.

Wichtige Vorarbeit

Damit die Firma beim plötzlichen Tod des Chefs nicht vor einem Scherbenhaufen steht, ist für Mölleney zentral, dass sie sich bereits vor einem Vorfall auf Krisenszenarien vorbereitet. «Jede Firma sollte sich regelmässig auf alle realistischen Szenarien präventiv vorbereiten», empfiehlt Mölleney. Eine funktionierende Stellvertretungs-Regelung geben sowie eine solide Nachfolgeplanung sind unerlässlich. Nach Meinung des Experten sollte sich der Verwaltungsrat deshalb einmal im Jahr mit der Stellvertreter-Regelung und der Nachfolgeplanung auseinandersetzen. Denn es könne auch sein, dass der Chef plötzlich krank wird oder kündigt und deshalb ausfällt. Eine klare und verbindliche Planung sorge für Vertrauen und verhindere eine Panik in Notsituationen.

Die Swisscom hat in dieser Hinsicht vieles richtig gemacht: Mitarbeiter und Medien wurden informiert, VR-Präsident Hansueli Loosli richtete eine Videobotschaft an die Firmenmitglieder und die Konzern-Führung ad interim ist auch geregelt.

Kommentieren 0 Kommentare HR Cosmos
Weitere Artikel von Yvonne Bugmann

Das könnte Sie auch interessieren