HR Today Nr. 5/2016: Arbeit und Recht

Vom Sinn der (Arbeits-)Pause

Wer im Arbeitszeitreglement Pausen festlegt, kann sich am Gesetz orientieren. Viel besser ist es jedoch in der Praxis, sich am Sinn zu orientieren, aus dem Pausen zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden vereinbart werden.

Für Arbeitnehmende geht es  beim Festlegen von Pausenregeln um die richtige Erholung. Für das Unternehmen geht es um die optimale Produktivität. Diese erzielt ein Mitarbeiter nur, wenn er sich optimal erholen kann.

Freude müsste also bei allen herrschen, die nicht den Konflikt, sondern die gemeinsamen Interessen zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden suchen. Wo zwei Parteien das gleiche Interesse haben, lassen sich konfliktarm Vereinbarungen finden, ohne dass der Gesetzgeber sich einmischt. Der Gesetzgeber steht bei Pausenvorschriften vor einem unlösbaren Problem. Er kann per Gesetz nicht vorschreiben, wie sich der einzelne Mensch am besten erholt. Und bei der Schutzfunktion der Pause geht es immer um den einzelnen Menschen. Menschen sind unterschiedlich leistungsfähig. Menschen haben deshalb ganz unterschiedliche Bedürfnisse an ihre persönliche Erholung.

Auch ist es so, dass unterschiedliche Branchen und unterschiedliche Tätigkeiten ganz unterschiedliche Erfordernisse an Pausenregelungen haben, wenn es um die richtige Erholung geht. Pausenregelungen sind so zu gestalten, dass der Mitarbeiter sowohl betriebliche Bedürfnisse an den Arbeitsprozess als auch sein Bedürfnis an die richtige Erholung optimieren kann. Diese Prioritätensetzung kann man unmöglich in einem Arbeitsgesetz abschliessend formulieren. Die Frage, was ein Zeiterfassungssystem leisten kann, lässt sich sehr einfach beantworten. Ein Zeiterfassungssystem ist ein Informatiksystem und kann als solches alles berechnen, was sich in eindeutige mathematische Formeln verpacken lässt.

Mit Fuzzy-Logic liesse sich sogar eine «eher grosse Pause» oder eine «ungefähre Mitte der Arbeitszeit» ermitteln. Auch das hat jedoch Grenzen, weil ein Mitarbeiter ja nicht wissen kann, wo die Mitte der Arbeitszeit ist, bevor er den ganzen Tag fertig gearbeitet hat. Die Pause am Schluss der Arbeitszeit nachzuholen, ist möglich, aber nicht sinnvoll. Was ein Zeiterfassungssystem jedoch durchaus leisten könnte, wäre dem Mitarbeiter Hinweise zu geben, dass eine Pause (zum Beispiel nach vier oder fünf Stunden Präsenzzeit) sinnvollerweise ansteht. Ob der Mitarbeiter dann eine Pause einlegt – oder nicht–, sollten wir dann wieder dem Mitarbeiter überlassen.

Die Quintessenz: Der Gesetzgeber dürfte den Unternehmen und ihren Mitarbeitenden durchaus zutrauen, dass sie gut wissen, wie sie ihre Pausen sinnvoll im Alltag integrieren und diese handhaben. Statt starren Vorschriften könnte der Gesetzgeber auch schlicht Empfehlungen vorgeben, aus denen ein Unternehmen dann die für sich richtige herausnimmt. Zur Subjektivität von Erholung sei erwähnt: Viele Menschen empfinden die Autofahrt von einem Kunden zum nächsten durchaus als Erholung – es sei denn, sie ärgern sich im Stau.

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Text: Ivo Muri

Ivo Muri ist Zeitforscher im luzernischen Sursee und beschäftigt sich mit Gesellschaftsfragen. Er gibt sein Wissen in Seminaren und Referaten weiter. www.ivomuri.ch

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