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Welche Daten darf die Arbeitgeberin bearbeiten?

In den meisten Betrieben verfügt HR sowie weitere Abteilungen und Einheiten über eine Vielzahl von Daten über die Arbeitnehmenden. Wie damit umzugehen ist, erörtert unser Blogger Thomas Geiser.

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Prof. Dr. iur. ­Thomas Geiser ist Professor für Privat- und ­Handelsrecht an der Universität St. Gallen und ­nebenamtlicher Richter am Bundes­gericht.

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