Eine gesetzliche Definition von Teilzeitarbeit gibt es nicht. Die Lehre bezeichnet eine Stelle dann als «Teilzeit», wenn daneben noch verwertbare Zeit bleibt, in der der Arbeitnehmer eine andere Stelle annehmen kann. Worauf Arbeitgeber bei Teilzeitarbeitsverträgen achten müssen.
Eine gesetzliche Definition von Teilzeitarbeit gibt es nicht. Die Lehre bezeichnet eine Stelle dann als «Teilzeit», wenn daneben noch verwertbare Zeit bleibt, in der der Arbeitnehmer eine andere Stelle annehmen kann. Worauf Arbeitgeber bei Teilzeitarbeitsverträgen achten müssen.