HR Today Nr. 12/2020: Globales HR – Brexit

Die Folgen des Brexit

Mit dem Austritt von Grossbritannien aus der EU stellen sich Fragen zur Entsendung von Arbeitnehmenden ins Königreich und bei der Anstellung britischer Staatsbürger. Worauf HR-Verantwortliche achten müssen.

Am 31. Januar 2020 ist das Vereinigte Königreich (UK) aus der Europäischen Union (EU) ausgetreten (Brexit). Endet die Brexit-Übergangszeit wie vorgesehen am 31.12.2020, wird in Grossbritannien ein neues punktebasiertes Einwanderungs­system eingeführt. Dieses gilt ab dem 1.1.2021 für EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger. Grossbritannien und die Schweiz haben inzwischen jedoch eine Vereinbarung getroffen, um sicher­zustellen, dass bestimmte Rechte für Schweizer und UK-Staatsangehörige gewahrt bleiben, die zum Zeitpunkt des Brexit ­bereits dort oder in der Schweiz ansässig waren. Das betrifft beispielsweise Aufenthaltsrechte, Sozialversicherungsansprüche und die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen. HR-Verantwortliche müssen nun Vorkehrungen für nach Grossbritannien entsandte Mitarbeitende und in der Schweiz tätige britische Staatsangehörige treffen. Dabei gilt es, Folgendes zu beachten (Stand 1. Oktober 2020 – Änderungen sind möglich):

Diese Veränderungen kommen auf Schweizer*innen zu, die nach dem 31.12.2020 in Gross­britannien einwandern wollen:

Bei längeren Aufenthalten in Grossbritannien unterliegen Schweizerinnen und Schweizer ab dem 1. Januar dem künftigen Einwanderungssystem. Schweizer und EU-Bürger können sich online bewerben und ihre biometrischen Daten über eine Smartphone-App zur Verfügung stellen. Ein Besuch im Visumsantragszentrum entfällt dadurch. Schweizerinnen und Schweizer, die für einen Kurzaufenthalt von bis zu sechs Monaten in die UK einreisen, müssen vor ihrer Reise kein Kurzaufenthaltsvisum beantragen. Während eines solchen Aufenthalts ist eine Arbeit jedoch nicht gestattet. Begrenzte Geschäftstätigkeiten wie die Teilnahme an Besprechungen, Unterzeichnung von Verträgen und Ortsbesichtigungen sind jedoch zulässig. Anstelle einer Identitätskarte ist neu zudem ein Reisepass zu verwenden.

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Schweizer Bürger, die in Grossbritannien leben:

Schweizer, die vor dem 31.12.2020 in Gross­britannien eingewandert sind, bewahren ihre Rechte. Sie müssen bis zum 30.6.2021 lediglich einen neuen Status («settled status» oder «pre-settled status») bei der Regierung beantragen. Ob jemand einen «settled status» oder «pre-settled status» erhält, hängt davon ab, wie lange er ­bereits in Grossbritannien gelebt hat. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob jemand bereits über eine Aufenthaltsbewilligung verfügt. Davon ausgenommen ist der Status «Indefinite Leave to Remain» (ILR). Wer über einen ILR-Status verfügt, sollte ebenfalls einen Antrag stellen, so sind für Schweizer Bürger grosszügigere Abwesenheiten von bis zu vier aufeinanderfolgenden Jahren aus Grossbritannien möglich, ohne dass sie ihren geregelten Status verlieren.

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Gordana Muggler ist Leiterin Global Mobility und HR Services bei BDO AG in Zürich und berät Unternehmungen bei Entsendungen, internationalen Personaleinsätzen und weiteren HR-Themen.

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Stephanie Müller ist Leiterin Immigration Services bei BDO Schweiz.

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