Sozialpartnerschaft

Erfolgsmodell
 im Spiegel der Zeit

Die schweizerische Sozialpartnerschaft wird gerühmt und 
gelobt und gilt als Ausdruck des helvetischen Konsensgeistes. 
Ihre Anfänge gehen in die 1850er-Jahre zurück. Dennoch 
war und ist die Schweiz keine Vorreiterin, wenn es um Gesamtarbeitsverträge (GAV) geht.

Die Schweiz ist stolz auf ihre Sozialpartnerschaft. Immer wieder, vor allem im festlichen Rahmen, wird sie als Erfolgsgeschichte gepriesen. Die Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern oder ihren Verbänden, die Probleme gemeinsam lösen und Konflikte am Verhandlungstisch austragen, gilt als Standortvorteil und als Mitgrund für die gute wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes.

Doch in den vergangenen Wochen wurden Stimmen laut, die so gar nicht zum schönen Bild passen. Mit der 1:12- und der Mindestlohn-Initiative stehen Abstimmungen an, welche die Arbeitgeber düstere Prognosen zeichnen lassen. «Die Sozialpartner vertreten ihre Positionen härter», konstatierte Roland A. Müller, neuer Direktor des Arbeitgeberverbandes, im Juni in einem HR Today-Interview. Der Präsident des Schuhhändler-Verbandes hat Gesamtarbeitsverträge als «Auslaufmodell» bezeichnet und fixe Mindestlöhne als «DDR-Methoden» beschimpft. Die Gewerkschaften sprechen von einer «halben Sozialpartnerschaft».

Bloss provokative Worte? Oder geht tatsächlich ein Ruck durch die über 100 Jahre alte Sozialpartnerschaft?

Eine Art kleine Verfassung

2011 feierte die Schweiz das 100-Jahr-Jubiläum der gesetzlichen Verankerung der Gesamtarbeitsverträge. Die GAV sind der wichtigste Baustein der Sozialpartnerschaft. Sie sind die vertragliche Grundlage aller Arbeitsverträge einer Branche oder eines Berufes und regeln Arbeitsbedingungen, Ferien, Kündigung und vor allem: die Löhne. Aber sie definieren  auch ein Schiedsverfahren und wie bei einem Konflikt vorzugehen ist. «Sie institutionalisieren regelmässige Treffen und sind eine Art kleine Verfassung», bringt es der Basler Wirtschafts- und Sozialhistoriker Bernard Degen auf den Punkt.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer propagieren die Vorteile des sogenannten Arbeitsfriedens. Er beruht darauf, dass die Sozialpartner von Kampfmassnahmen absehen und Konflikte am Verhandlungstisch lösen. Der «Tarifvertrag» der Genfer Typographen von 1850 gehört zu den ersten in der Schweiz. Die Ausbreitung der GAV im grösseren Stil erfolgte aber erst nach 1936 vor dem Hintergrund der politischen und wirtschaftlichen Probleme in Europa. Nach dem Zweiten Weltkrieg setzte sich die Welle von GAV-Gründungen fort.

Der Mythos des friedlichen Schweizers

Den GAV gingen zu Beginn des 20. Jahrhunderts heftige Debatten und Proteste voraus. Beim Generalstreik 1918 legte eine Viertelmillion Menschen ihre Arbeit nieder. «Es ist ein Mythos, dass die Schweizer immer friedlich, konsensorientiert und ohne direkte Auseinandersetzungen zusammenlebten. Sie waren durchaus streikfreudig und ideologisch stark engagiert. Noch früher haben sich auch die Bauern gegenseitig bekämpft – in den meisten anderen Staaten sind Aggressionen von oben ausgegangen: von Königen und Fürsten», sagt der Historiker. Das Konsensmodell und die Sozialpartnerschaft hätten sich erst über Jahre entwickelt.

Dies jedoch, ohne eine Glanzrolle einzunehmen. «Die Schweiz hat keine speziell gute Sozialpartnerschaft. Weder historisch noch aktuell stehen wir auf den vorderen Rängen», relativiert Degen. Es habe andere Länder gegeben, die früher GAV hatten und deren Etablierung schneller vorankam. Und auch heute seien uns punkto Reichweite der GAV Deutschland und Skandinavien weit voraus.

Nicht nur sie. Laut dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund ist die Schweiz unter den zwanzig wohlhabendsten OECD-Ländern (dazu zählen unter anderem auch Frankreich, Italien und Belgien) das einzige mit einer GAV-Abdeckung unter 60 Prozent und ohne gesetzlich festgelegten Mindestlohn.

Laut den aktuellen Zahlen des Bundesamts für Statistik gab es 2009 in der Schweiz 614 Gesamtarbeitsverträge. 69 davon sind allgemeinverbindlich, 509 legen einen Mindestlohn fest. Insgesamt unterstehen rund 1,7 Millionen Arbeitnehmer einem GAV. Der Abdeckungsgrad liegt laut Gewerkschaftsbund bei knapp 50 Prozent.

Situation verlangt mehr GAV

Daniel Lampart genügt das nicht. Für den Chefökonomen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes müsste weit mehr als die Hälfte aller Arbeitnehmer einem GAV unterstehen. «Wir sprechen von der halbierten Sozialpartnerschaft.» Was nicht heisse, dass die Schweizer Sozialpartnerschaft schlecht funktioniere. «Die GAV sind heute, verglichen mit den 1990er-Jahren in denen ihnen mit dem aufkommenden Neoliberalismus ein sehr starker Wind entgegenblies, positiv verankert. Wo es GAV gibt, funktioniert die Zusammenarbeit im Grossen und Ganzen.»

Doch die Zeiten hätten sich geändert und die laufenden Entwicklungen würden mehr Gesamtarbeitsverträge erfordern, solle der Arbeiterschutz nicht verwässern. Ausschlaggebend ist die Wirtschaftslage: Bis in die 1980er-Jahre lag die Arbeitslosenquote bei unter einem Prozent. In einer solchen konjunkturellen Situation fällt eine geringe GAV-Abdeckung weniger stark ins Gewicht – die Arbeitnehmer sind in einer guten Verhandlungsposition. Doch die Arbeitslosenquote hat sich in den vergangenen 30 Jahren fast verdreifacht. Zudem sehen die Gewerkschaften die Sozialpartnerschaft noch andernorts in Bedrängnis: Erstens haben die Grossbetriebe Arbeitsplätze in Branchen mit schwächerer GAV-Abdeckung ausgelagert (zum Beispiel Reinigung, Gastronomie, Call-Center). Zweitens gibt es durch die Internationalisierung der Wirtschaft mehr ausländische Chefs, die mit der Schweizer Sozialpartnerschaft nicht vertraut sind. Und drittens hat der Industriesektor mit traditionell vielen GAV zugunsten des Dienstleistungssektors Arbeitskräfte verloren.

Ein Weg, GAV effektiver zu fördern, ist laut Lampart die Allgemeinverbindlichkeitserklärung, also die Möglichkeit, einen bestehenden GAV durch ein Gesetz auf alle Arbeitsverhältnisse einer Branche auszuweiten. Die gesetzliche Grundlage dafür ist allerdings über 50 Jahre alt und gemäss Gewerkschaftsbund überholt und restriktiv. «Wir verlangen darum die Revision dieses Gesetzes», so Lampart.

Am dringendsten erachtet er einen GAV für den Detailhandel. «Es ist erschütternd, was wir aus dieser Branche an Klagen hören.» Die Chefs verweigern GAV. Die Auseinandersetzung, auch über die Medien, läuft. «Wenn ich Aussagen von Patrons höre wie ‹Bei uns ist das Personal durch die HR-Chefin vertreten› in einem Unternehmen, das – wie viele – nicht einmal eine Personalkommission hat, oder ‹Mindestlöhne sind DDR-Methoden›, frage ich mich schon, welche Gesprächsgrundlage wir haben.»

Trotzdem: Lampart findet nicht, dass die Gewerkschaften vor grösseren Schwierigkeiten stehen als noch vor ein paar Jahren, oder dass sich der Ton zwischen den Sozialpartnern verschärft hat. «Beide Seiten müssen ihre Interessen vertreten. Ziel ist nicht, Nettigkeiten auszutauschen.» Dass es zu weniger Streiks komme als im Ausland, habe mit der Möglichkeit von Initiative und Referendum zu tun. Die Gewerkschaften hätten dadurch mehr Spielraum. Aber: Streiks seien eine Notmassnahme. «Es gibt Fälle, da geht es nicht ohne.» Problematisch werde es, wenn eine Belegschaft im Alleingang Kampfaktionen starte, zum Beispiel einen Streik: «Dann versuchen die Gewerkschaften den Streikenden zu helfen und eine Lösung zu finden.»

Feuer löschen, oder es anderswo entfachen: Mit der Mindestlohn-, der 1:12-Initiative und der angenommenen Abzocker-Initiative sind mehrere Vorstösse aktuell, die direkt mit Themen der Sozialpartnerschaft zu tun haben. Sie werden politisch ausgetragen und in der Öffentlichkeit emotional diskutiert. Eher ein Novum in der Geschichte der Schweizer Sozialpartnerschaft, die sich bis zu den flankierenden Massnahmen dadurch spezifizierte, dass die Politik verglichen mit dem Ausland wenig eingebunden und vieles sehr liberal geregelt war. «Mit dem Lohnschutz sind wir angestanden und haben darum den Initiativ-Weg eingeschlagen», begründet Lampart. Aber die These, die Sozialpartnerschaft habe sich in der Tendenz vom Verhandlungstisch weg hin auf die politische Bühne verschoben, will er nicht gelten lassen. «Die Verbände haben in der Wirtschaftspolitik immer schon eine wichtige Rolle gespielt. Altersvorsorge und Arbeitslosenversicherung beispielsweise waren auch Betriebsaufgaben oder gewerkschaftlich geregelt, bevor sie im Gesetz verankert wurden.»

Klagen auf hohem Niveau

Die angesprochenen Abstimmungen, der «Trend zur gesetzlichen Überregulierung» und die emotional geführten Debatten in der Öffentlichkeit bereiten den Arbeitgebern und ihren Vertretern grosses Kopfzerbrechen. «Es entsteht der Eindruck, dass die Gewerkschaften den Zeitgeist nutzen, um massive Forderungen zu stellen, die in keinem Verhältnis mit der Lage in der Schweiz stehen», sagt Roland A. Müller, Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes. Zum Zeitgeist zählt er den Imageverlust der Wirtschaft, die Streiks in der EU und die Wirtschaftskrise. Eine offene Diskussion, zum Beispiel im Bereich der Altersvorsorge, sei im Moment praktisch unmöglich, weil sich von Seiten der Gewerkschaften zu wenig bewege. Auch in Bezug auf die Mindestlöhne seien die Forderungen massiv überhöht. «Wenn man schaut, wie die Schweiz durch die rauen Gewässer Europas gesegelt ist, geht es uns sehr gut. Die Klagen finden auf hohem Niveau statt.»

Statt den kleinsten würden die Arbeitnehmer-Vertreter gegenwärtig eher den grössten gemeinsamen Nenner suchen und diesen dann über Volksrechte durchzudrücken versuchen. Doch deswegen die Sozialpartnerschaft anzuzweifeln oder sie in Zukunft gar gefährdet zu sehen, wäre übertrieben. «Das sind Zeiterscheinungen», so Müller. Die Sozialpartnerschaft habe sich bewährt. Und als Arbeitgeberverband habe man Interesse an starken Gewerkschaften. «Um Lösungen für Probleme zu finden, braucht es einen starken Ansprechpartner. Allerdings setzt unser Modell voraus, dass auf beiden Seiten die Bereitschaft besteht, aufeinander zuzugehen. Zudem müssen beide Verbandsorgane gut abgestützt sein in den eigenen Kreisen.»

Letzteres bezweifelt Müller bei einigen Verbänden auf Arbeitnehmer-Seite. «Betrachtet man die Geschichte der Sozialpartnerschaft, hat sie sich aus dem Industriesektor heraus entwickelt. Dort herrschten früher oft schlechte Arbeitsbedingungen und es machte Sinn, sich kollektiv zu organisieren. Mit der Verschiebung des wichtigsten Sektors von der Industrie zur Dienstleistung haben wir eine ganz andere Ausgangslage.» Einerseits ist der Organisationsgrad relativ gering, was in neuen Branchen wie der IT verständlich ist. Andererseits stellt sich die Frage, ob GAV dort wirklich einem Bedürfnis in der Arbeitnehmerschaft entsprechen. «Wenn es den Arbeitnehmern gut geht, ist das Bedürfnis weniger da, sich kollektiv zu organisieren.»

Kein freiwilliger Verzicht auf Freiheit

Ein Verband, der bis jetzt erfolgreich den Dialog mit den Gewerkschaften verweigert, kommt aus der Maschinenindustrie. Swissmechanic steht bei den Gewerkschaften auf der roten Liste. Das beeindruckt Oliver Müller, Direktor von Swissmechanic, wenig: «Wir brauchen keine Gewerkschaft, weil wir glauben, dass bei unseren Mitgliedern die Sozialpartnerschaft innerhalb der Unternehmen sehr gut funktioniert.» Laut Müller sind viele der Swissmechanic-Mitglieder KMU-Betriebe, die einen offenen Dialog zwischen Mitarbeitern und Chefs pflegen. «Zudem spielt bei uns der Markt. Mitarbeiter in der Maschinenindustrie sind gesucht. Sie sind also in einer stärkeren Verhandlungsposition.»

Oliver Müller war früher selber in der Geschäftsleitung eines Unternehmens, das einem GAV unterstellt war. Für die Gewerkschaften findet er nicht nur gute Worte: «Es fehlt ein Wechsel der Perspektive. Die harten Rahmenbedingungen und die benötigte Flexibilität für unsere Mitglieder werden meist ausgeklammert.» Vor allem allgemeinverbindliche GAV sind dem Unternehmer ein Dorn im Auge. Solange die Sozialpartnerschaft auf Freiwilligkeit beruhe, sei das in Ordnung. Staatlicher Zwang hingegen gehe zu weit. «Arbeitgeber in baunahen Branchen versuchen durch allgemeinverbindliche GAV Wettbewerbsvorteile für die Konkurrenz zu verhindern. Aber unsere Mitglieder sind exportorientiert. Ihre Konkurrenz sitzt nicht in der Schweiz.» Allgemeinverbindliche Verträge würden ihnen einen Knebel zwischen die Beine werfen. «Warum auf Freiheit verzichten, wenn alles gut läuft?»

Oliver Müller ist nicht alleine mit seiner Meinung. Sogenannte «Anti-Sozialpartner» gibt es laut Gewerkschaften beispielsweise auch in den  Dienstleistungsbranchen sowie im Detailhandel.

Transparenz als Mittel zum Erfolg

Doch es gibt auch neue GAV. Etwa der GAV Personalverleih, der Anfang 2012 in Kraft trat. «Für uns war der GAV ein Mittel, um mehr Souveränität zu erlangen», sagt Georg Staub, Direktor von swissstaffing, dem Verband für Personaldienstleister. Man könne einen solchen Vertrag konservativ oder aber modern aufbauen. «Wir haben uns für das Zweite entschieden, weil wir der Überzeugung sind, dass Transparenz alles ist in diesem Zusammenhang.» Besonders stolz ist swissstaffing aber auf einen anderen Punkt: «Wir haben eines der weltweit modernsten Weiterbildungssysteme integriert.»

Der Aufwand hat sich gelohnt. Der GAV sei von 95 Prozent der Mitglieder angenommen worden und selbst ehemalige Gegner würden heute von «unserem GAV» sprechen. Auch die Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften hat Staub positiv erlebt: «Rationalen Argumenten können sich weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer entziehen. Werden sozialpartnerschaftliche Auseinandersetzungen rational geführt, kann emotionales Verhalten beider Seiten verhindert werden.»

Die Rolle des HR

Auch Matthias Mölleney, Präsident der Zürcher Gesellschaft für Personal-Management, hat den Eindruck, dass die Sozialpartnerschaft in der Schweiz zu Unrecht von vielen als Bremser und Verhinderer angesehen wird. Dabei könne eine gute Sozialpartnerschaft sehr nützlich sein, vor allem innerhalb des Betriebes. «Für Personalchefs gibt es eine Reihe von Situationen, in denen ihnen geholfen ist, wenn sie eine starke Mitarbeitendenvertretung haben. Bei Massenentlassungen etwa.»

In vielen europäischen Ländern sind Personalvertretungen sogar gesetzlich vorgeschrieben. Es sei aber ein Fehler, wenn die Arbeitgeber sie bewusst schwach zu halten versuchen. Beispielsweise, indem jemand, der in einer Betriebskommission engagiert ist, hinterher keine Karriere mehr machen kann im Betrieb. «Viel besser wäre, ein kritisch-konstruktives Engagement in der Personalkommission als karriere-förderlich anzusehen.» Das HR spiele hierbei eine wichtige Rolle als Promoter.

Bezüglich Betriebskommissionen könnte die Schweiz noch vom Ausland lernen, sagt Mölleney. Aber eher im Sinne von «kapieren» statt «kopieren». «In Deutschland gibt es gute Ansätze im Mitspracherecht von Arbeitnehmern, auch wenn sie etwas übertrieben umgesetzt werden.» Dass Arbeitnehmervertreter im Verwaltungsrat Einsitz haben, sei gut. Aber ob für sie – wie in Deutschland – gleich 50 Prozent der Sitze vorgesehen werden sollten, stellt Mölleney in Frage.

Die Rolle der Gewerkschaften sieht er eher bei kollektiven Anliegen, also generellen Bedingungen, gesellschaftspolitischen Debatten. «In anderen Ländern wird über Tarifverträge auch Sozialpolitik geschrieben. Das braucht ab und zu Auseinandersetzungen, die notfalls auch in einem Arbeitskampf enden können.» Das ungeschriebene Gesetz des Konsenses, das in der Schweiz gilt, werde hingegen immer schwieriger zu halten, je weniger es in der Wirtschaft zu verteilen gebe. «Bis jetzt hat das immer gut funktioniert, aber es hat uns auch nicht so hart getroffen wie andere Länder in Europa. Es ist schwierig abzuschätzen, wie belastbar das System ist.»

Neben den Forderungen an die Arbeitgeber, nämlich die Betriebskommissionen ernster zu nehmen, hat Mölleney auch Wünsche an die Gewerkschaften. Es bestehe die Gefahr, dass sie ein einseitiges Bild der Realität bekämen, wenn ihre Mitglieder in einigen Firmen nicht mehr ein repräsentatives Abbild der Belegschaft seien. Das könne dazu führen, dass die Behandlung von neuen Themen zu wenig Gewicht bekomme. «Wichtige Fragestellungen haben sich verändert seit der Gründung der Gewerkschaften.» Heute stünden auch neue Arbeitsmodelle, ein anderes Verständnis von Arbeitszeit – Fragen, die sich in der Wissensarbeit stellen würden – im Raum. «Wir müssen uns jetzt um die Themen von morgen kümmern. Die Ziele, für die unsere Grossväter gekämpft haben, sind für uns selbstverständlich.» Daniel Lampart entgegnet darauf nur: «Schön wär`s!»

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