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Lohnzahlungspflicht trotz fehlender Arbeit

Die Corona-Pandemie und die Massnahmen des Bundes und der Kantone haben zur Folge, dass in vielen Betrieben nicht gearbeitet werden kann. Meistens muss der Lohn dennoch bezahlt werden. Unter Umständen bezahlt aber auch die Sozialversicherung.

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Prof. Dr. iur. ­Thomas Geiser ist Professor für Privat- und ­Handelsrecht an der Universität St. Gallen und ­nebenamtlicher Richter am Bundes­gericht.

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