HR Today Nr. 3/2021: swissstaffing-News

Weiterbildungsangebot für Temporärarbeitende erweitert

Zeitgleich mit der Einführung des GAV Personalverleih startete der Weiter­­bildungsfonds «temptraining» seine Erfolgsgeschichte. Er stellt Mittel für Temporärarbeitende zur Verfügung, damit sich diese mit ausgesuchten Weiterbildungen entwickeln können.

Seit 2012 bewilligte der Weiterbildungsfonds «temptraining» über 65'000 Weiterbildungs­gesuche und zahlte rund 74 Millionen Franken aus. Sein Ziel: hochwertige und relevante Weiterbildungen für möglichst viele Temporärarbeitende zu fördern. Damit diese Bestrebungen umgesetzt werden können, muss auch die finanzielle Stabilität des Weiterbildungsfonds langfristig gesichert sein. Das gelingt mit stimulierenden wie dämpfenden Mass­nahmen: 2016 setzte der Fonds beispielsweise auf Sparmassnahmen, um die stark gestiegene Nachfrage etwas zu dämpfen. Diese bewährten sich in den darauffolgenden Jahren. Es gingen weniger Gesuche ein und der durchschnittliche Förderbeitrag eines Gesuches sank. 2019 veränderten die Fonds-Verantwortlichen den bisherigen Kurs wieder, lancierten eine Werbekam­pagne und führten im Januar 2020 weitere ­Lockerungsmassnahmen ein. Beides stimulierte die Nachfrage. Leider wurde das Nachfragewachstum aufgrund der Covid-19-Massnahmen des Bundes im März 2020 erneut gebremst. Erst im Juni 2020 konnte der Präsenzunterricht wieder starten. Seither nehmen die Anzahl Gesuche abermals zu.

Gesuchsteigerung durch Prozessverbesserung

Der Digitalisierungsprozess bei «temptraining» verbesserte in den vergangen fünf Jahren kontinuierlich die Abläufe. So konnte die Papier- und E-Mail-Flut mit Einführung des neuen, attraktiven Webportals im November 2020 beseitigt werden. Es erlaubt Temporärarbeitenden wie auch Personalverleihern, ihre Unterlagen per Mausklick an «temptraining» einzureichen, den aktuellen Status abzufragen und Zahlungsunterlagen für bewilligte Gesuche hochzuladen.

Projekte der paritätischen Arbeitsgruppe für Weiterbildungen

Letztes Jahr ist die «Paritätische Arbeitsgruppe für Weiterbildungen» geschaffen worden. Diese wurde von der Schweizerischen paritätischen Berufskommission des Personalverleihs (SPKP) beauftragt, Vorschläge vorzulegen, wie die Weiter­bildung «temptraining» gefördert werden kann – insbesondere Sonderprojekte wie «digitales Weiterbildungsdossier», «Laufbahnberatung» und «Gutscheine für gering­qualifizierte Temporärarbeitende». Bereits 2020 wurden zwei Pilotprojekte gestartet.

Selbstevaluation garantiert hohe Qualität

Um eine nachhaltig hohe Qualität sicherzustellen und ein breiteres Bildungsangebot anzubieten, akzeptiert «temptraining» weitverbreitete Qualitätsmanagement-Modelle im Bildungs­bereich der Schweiz und von Europa – wie ISO, EFQM, Q2E und eduQua. Zusätzlich fordert «temptraining» eine Selbstevaluation der ­Bildungsanbieter. Diese wird als Webumfrage verschickt. Die Teilnahme daran ist Voraus­setzung, um im Bildungsverzeichnis von «temptraining» aufgeführt zu werden. In regel­mässigen Abständen misst «temp­training» ­zudem die Kundenzufriedenheit. Die ­Umfrage vom Dezember 2020 verzeichnete eine gute Rücklaufquote und ermutigende Resultate: Ein Grossteil der Teilnehmenden war zufrieden mit der Qualität der gewählten Weiterbildungs­angebote. So wurde die Kompetenz der ­Lehrpersonen im Schnitt mit 4,4 von maximal 5 Punkten bewertet. Ebenso empfahlen 87 Prozent der Teilnehmenden die Weiter­bildung ­aktiv oder passiv weiter. 89 Prozent der Kunden gaben zudem an, die Services von «temp­training» aktiv oder passiv weiterzuempfehlen.

Aktuelle Anspruchskriterien für «temptraining»-Weiterbildungen (per Januar 2021)

  • Neu können Temporärmitarbeitende bereits ab 88 geleisteten Arbeitsstunden ein Gesuch mit einem Maximalbetrag von 500 Franken stellen.
  • Wenn der temporäre Einsatz länger dauert, lohnt es sich, mit dem Gesuch abzuwarten. Denn je mehr nachgewiesene Stunden, desto höher fällt der Maximalbetrag für Weiterbildungen aus.
  • Temporärarbeitende, die 21 Jahre und älter sind, können neu den theoretischen Teil der Fahrprüfung über den Weiterbildungsfonds finanzieren. Das soll Temporärarbeitenden weitere Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt bieten.
  • Per 1. April 2021 können Gesuchsteller eine Standort- oder Laufbahnberatung bis zu 1000 Franken beantragen. Ein Laufbahnverzeichnis mit anerkannten Laufbahnberatern wird ab April dieses Jahres publiziert.

Weitere Informationen unter: temptraining.ch

 

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Der Autor Claudio Trenna ist Leiter von temptraining, dem Weiterbildungsfonds der Temporärbranche.

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