Jérôme Cosandey
Die Arbeitsmarktfähigkeit älterer Arbeitnehmer zu erhalten, ist ein zentrales Anliegen. Dabei ist auch der Mitarbeiter gefordert, im Dialog mit seinem Arbeitgeber Wege zu identifizieren, wie er «à jour» bleibt. Nicht nur Diplome, sondern auch On-the-Job-Aktivitäten sind von Bedeutung: bei der Mitarbeit in abteilungsübergreifenden Projekten, bei der Prototypen-Entwicklung oder der Bewertung neuer Werkzeuge. In Sektoren, die im Umbruch sind, ist es Aufgabe der Sozialpartner, Programme für die Weiterbildung oder Umschulung der Mitarbeiter einzuplanen. Ein Umschulungsfonds könnte eine prüfenswerte Alternative darstellen, statt Sozialpläne auszubauen, die Frühpensionierungen fördern.
Zuletzt muss der Staat überprüfen, inwiefern die öffentlich finanzierten Bildungsangebote den Bedürfnissen der Senioren entsprechen oder angepasst werden müssen. Von einem öffentlich verwalteten, branchenübergreifenden Fonds halte ich hingegen wenig. Gebundene Finanzierungen und Ausgaben sind zu vermeiden.
Eine der wichtigsten Aufgaben der Politik ist das Abwägen von Interessen und die dazu passenden Ressourcen festzulegen. Fonds entmachten Parlamente, weil sie ihre Budgetkompetenz einschränken.
So löblich das Ziel des Ü50-Fonds ist, sehe ich nicht ein, warum andere Bildungsausgaben regelmässig überprüft, diejenigen für Senioren aber vom politischen Prozess ausgenommen werden sollten. Eine Finanzierung über Strafbeiträge für Unternehmen, die weniger als 15 Prozent an über 50-Jährigen beschäftigen, ist kontraproduktiv. So werden zwar diejenigen bestraft, die wenig Ältere beschäftigen, es ist aber auch eine Strafe für Unternehmen, die Lehr- und Hochschulabsolventen eine Chance geben, weil dadurch der Anteil älterer Mitarbeiter sinkt: Der Altersbonus ist gleichzeitig eine Jugendstrafe. Zudem geht eine solche Regelung von der marktfremden Idee aus, dass Unternehmen primär dazu da sind, Quoten zu erfüllen. Dass sie auch noch Produkte herstellen oder Dienstleistungen erbringen müssen, scheint sekundär zu sein. Was aber ist besser: Ein Jungunternehmen, das 200 neue Stellen in einer zukunftsweisenden Technologie kreiert, oder eine verkrustete Firma, die Jahr für Jahr Stellen abbaut, dafür aber ihre 15-Prozent-Altersquote brav einhält? Der Wirtschaftserfolg der Schweiz basiert auf Innovationskraft und einem flexiblen Arbeitsmarkt.
Mit der Jugendstrafe wäre beides gefährdet. Start-ups würden das Land verlassen oder sich gar nicht erst in der Schweiz niederlassen, weil sie einen Kostennachteil hätten, wenn sie viele Hochschulabsolventen anstellen.
Ohne Innovation verliert die Schweiz ihre Wettbewerbsfähigkeit, ohne Wettbewerbsfähigkeit schrumpft die Schweizer Wirtschaft und Stellen werden gestrichen. Von diesem Stellenabbau wären alle betroffen, auch die älteren Mitarbeiter. Das wäre ein ultimatives Eigengoal.