HR Today Nr. 7&8/2021: Serie Sozialversicherung

Die Relevanz des Umwandlungssatzes

Ist der Umwandlungssatz zu hoch oder doch zu tief? Was bedeutet er und für wen ist er relevant? Aufgrund der lancierten Altersvorsorge-Reform im Parlament ist das Interesse an der finanzmathematischen Grösse massiv gestiegen.

Der Umwandlungssatz, genauer der Rentenumwandlungssatz, ist ein zentraler Parameter in der beruflichen Vorsorge. Er bezeichnet den Prozentsatz, mit dem das in der Pensionskasse angesparte Altersguthaben zum Pensionierungszeitpunkt in eine lebenslange, jährliche Altersrente umgewandelt wird. Ein Beispiel: Eine Person sparte bis zum 65 Altersjahr in der Pensionskasse ein Kapital von 500'000 Franken. Dabei handelt es sich um das Obligatorium (200'000 Franken) und um das überobligatorische Guthaben (300'000 Franken). Gemäss Gesetz wird das obligatorische Altersguthaben mit einem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent gewandelt. Der Umwandlungssatz für das überobligatorische Guthaben bestimmt die jeweilige Pensionskasse. Dieser ist in der Regel deutlich tiefer, typischerweise um 5 Prozent. Somit erhält diese Person eine jährliche Rente von 28'600 Franken: 6,8 Prozent von 200'000 Franken plus 5 Prozent von 300'000 Franken. Die Rente wird folglich aus dem in der Pensionskasse angesparten Guthaben sowie dem Umwandlungssatz bestimmt.

Zu hohe Umwandlungssätze führen zum Kollaps

Während sich das Altersguthaben durch die monatlichen Beiträge, durch freiwillige Einkäufe und durch die Verzinsung laufend erhöht, besteht beim Umwandlungssatz seit Jahren ein gegenteiliger Trend: Er sinkt fortwährend. Das hängt damit zusammen, dass die Menschen in der Schweiz immer älter werden. Gleichzeitig gibt es deutlich weniger Kinder. In der Folge verändert sich das Verhältnis zwischen Erwerbstätigen und Rentnern. Gemäss Bundesamt für Statistik kamen im Jahr 1991 noch 28 Rentner auf 100 Erwerbstätige, 2019 waren es bereits 35 Rentner. Im Jahr 2040 könnten es gemäss Prognosen des Bundesamtes bereits 50 Rentner auf 100 Erwerbstätige sein. Hinzu kommt, dass die Zinsen seit Jahren derart niedrig sind, dass das Vorsorgekapital nicht mehr wie ursprünglich eingerechnet wächst, und dass die wirtschaftlichen Perspektiven unsicher bleiben. Das führt zu sinkenden technischen Zinssätzen und dazu, dass das angesparte Alterskapital für eine längere Rentenzeit nicht ausreicht.

Zu hohe Umwandlungssätze führen bei den Pensionskassen zu Pensionierungsverlusten. Das angesparte Alterskapital reicht somit nicht aus, um das Rentenversprechen zu erfüllen. Damit diese Finanzierungslücke gedeckt werden kann, müssen heutige Erwerbstätige auf einen Teil ihrer Alterskapitalrenditen zugunsten der Rentner verzichten. Das führt zu einer ungewollten Umverteilung: Der Grundsatz des Kapital­deckungsverfahrens wird zunehmend untergraben. Daher senken die Pensionskassen notgedrungen den Umwandlungssatz. Damit die heutigen und künftigen Berufstätigen auf die zweite Säule bauen können, muss diese nachhaltig modernisiert werden.

Relevanz des Umwandlungssatzes

  • bei ein​em Pensionskassenvergleich

Als alleiniges Kriterium ist er wenig aussagekräftig, da die Aussagekraft vom technischen Zinssatz abhängt. Daher ist zu prüfen, ob die Kasse mit einem realistischen technischen Zinssatz rechnet. So ist abschätzbar, wie gross die Wahrscheinlichkeit einer Umwandlungssatzsenkung in den kommenden Jahren ist.

  • für Arbeitnehmende

Das Alter der Versicherten spielt eine Rolle: Der aktuelle Umwandlungssatz ist ausschliesslich für Arbeitnehmende von Bedeutung, deren Pensionierung absehbar ist. Personen, die zehn Jahre oder noch länger im Berufsleben stehen, müssen sich nicht mit dem Umwandlungssatz beschäftigen, sondern vielmehr damit, ihr Altersguthaben in der Pensionskasse zu maximieren. Darauf hat jeder Einfluss und dort gilt es den Hebel anzusetzen. Das gilt umso mehr, je jünger eine Person ist. Bei einem 35-Jährigen spielt der heutige Umwandlungssatz keine Rolle, da sich dieser bis zu seiner Pensionierung noch verändern kann.

  • für Arbeitn​ehmende, die kurz vor der Pensionierung stehen

Sie haben verschiedene Möglichkeiten. So erlaubt das Gesetz Versicherten, bei der Pensionierung ein Viertel des Altersguthabens als einmalige Kapitalabfindung zu beziehen. Die Mehrheit der Pensionskassenreglemente gehen allerdings darüber hinaus und lassen einen vollständigen Kapitalbezug des Altersguthabens zu. Auch für diese Pensionierten spielt der Umwandlungssatz keine Rolle. Wer plant, einen bedeutenden Teil des Altersguthabens in Kapitalform zu beziehen, kann die Debatte um den Umwandlungssatz entspannt anderen überlassen. Der Kapitalertrag liegt dann in den Händen des Versicherten. So regelmässig wie die Rente aus der Pensionskasse wird das Einkommen zwar kaum sein, zudem müssen Kapitalbezüger Vermögensschwankungen aufgrund Kapitalmarktveränderungen ertragen.

Technischer Zinssatz

Beim technischen Zinssatz handelt es sich um eine rechnerische Grösse. Dieser dient als Annahme: Wie hoch kann das für die Rentenzahlungen zurückgestellte Kapital verzinst werden, während laufend Renten ausbezahlt werden? Dessen Höhe hängt von der erwarteten Entwicklung der Finanzmärkte ab. Bis zum Ende jeder Verpflichtung muss die Vorsorgeeinrichtung eine Rendite erwirtschaften, die mindestens so hoch ist wie der festgelegte technische Zinssatz. Daher ist dieser so festzulegen, dass er langfristig unter der effektiv erwarteten Vermögensrendite liegt.

 

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Yasmine Suter ist Leiterin Marketing & Kommunikation bei der Sammelstiftung Vita.

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